Handlungsvollmacht

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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tki
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Handlungsvollmacht

Beitrag von tki » 12.12.2008, 13:25

Muß in Österreich ein Mitarbeiter im Einkauf eine Handlugnsvollmacht haben um diverse Dokumente wie Bestellungen und Verträge zu unterzeichnen?

Mein jetziger Dienstgeber scheint hier keine Anstalten zu machen, die Aussage ist dass dies über die Unterschriftenregelung festgelegt ist. Nach Arbeitgeber Interpretation darf ich Bestellungen bis zu einer Wertegrenze von 7500 EUR unterzeichnen. Darüber hinaus unterzeichnet Abteilungsleiter oder GF. Ich sehe das anders, nach meiner Auffassung darf ich gar nichts unterschrieben da ich keine Handlungsvollmacht habe. Weder i.A. noch i.V.

Bei meinem vorigen Arbeitgeber hatte ich eine i.V Handlungsvollmacht, die in einer Unterschriftenregelung eingeordnet war.

Hat die Handlugnsvollmacht etwas mit der Tarifeinstufung zu tun??



Andreas Hofer4
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Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 15.12.2008, 12:12

Hallo!
Bei der Vollmacht musst du zwei Seiten unterscheiden; die "Innenseite" betrifft dich und deinen Arbeitgeber. Dabei geht es um die Vertretungsbefungis, um das was du "darfst", das ist auch wichtig, damit deine Handlungen gedeckt sind. Dieses Innenverhältnis kann durchaus mit einer internen Unterschriftenregelung geregelt werden, und wird wahrscheinlich in jedem Unternehmen anders gehandhabt. Es gibt diesbezüglich keine Regelungen.
Das zweite ist das "Außenverhältnis". Hier braucht der Vertragspartner eures Unternehmens die Sicherheit, dass du auch rechtsgültig euer Unternehmen verpflichten kannst. Hier kann natürlich eine schriftliche Vollmacht sinnvoll und von Vorteil sein, es gibt aber keine Verpflichtung.
Mit der Tarifeinstufung hat weder die schriftliche Ausfertigung einer Vollmacht für die Außenwirkung noch die interne Vertretungsbefugnis was zu tun. Die Tarifeinstufung ist im KV geregelt u. dort kannst du nachlesen, ob du über deinen Tätigkeitsbereich richtig eingestuft wurdest.
LG!

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