Bonusmeilen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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littlebuddha
Beiträge: 6
Registriert: 01.12.2008, 07:23

Bonusmeilen

Beitrag von littlebuddha » 01.12.2008, 07:32

Hallo Forum,

ich bitte um kurze Unterstützung in folgender Angelegenheit: Mein Arbeitgeber stellt mich nun vor die Wahl, entweder die im Rahmen von Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen an den AG abzuführen oder eine einen bestimmten Wert (1,5 %) meinem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen hinzurechnen zu lassen.

Frage 1: Ich weiß, dass gewisse Zuckerl wie Firmenauto, Firmenwohnung über die Lohnsteuer zT abgegolten wird. Aber kann der Arbeitgeber das ohne weiteres auch bei Bonusmeilen machen?
Frage 2: Was ist mit Meilen, welche ich privat gesammelt habe? Oder durch einen früheren Dienstgeber (was bei mir auch der Fall ist)?

Danke im Voraus.



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 01.12.2008, 13:08

Guten Tag!

Ich glaube man befindet sich hier in einem rechtlichen Graubereich, der herrschend auch nciht wirklich gelöst zu sein scheint.
aus meiner näheren Umgebung kenne ich keinen einzigen Dienstnehmer der seine Bonusmeilen dem Dienstgeber abführen muss.
wegen der abgeltung zur lohnsteuer ist zu sagen, dass bonusmeilen ähnlich wie trinkgelder oder genauso wie trinkgelder behandelt werden (wie gesagt, rechtlicher graubereich. es sind nur die trinkgelder geregelt (OGH Entscheidung))

leider habe ich keine wirklcihe lösung für ihr Problem parat, ich hoffe aber doch ihnen nützliche infos gegeben zu haben.

mfg

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 02.12.2008, 11:04

Hallo littlebuddha!
Drjurinspe irrt leider od. Gott sei Dank.
Die Sache ist (inzwischen) sogar eindeutig, denn grundsätzlich stehen die für Dienstreisen gutgeschriebenen Bonusmeilen dem Arbeitgeber zu. Wenn der Dienstnehmer jedoch die Meilen für private Zwecke nutzen darf, stellt dies einen geldwerten Vorteil des Dienstnehmers (Sachbezug) dar, der als laufender Arbeitslohn grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
Die Lohnsteuerrichtlinien geben auch eindeutig Auskunft, wie mit solchen Bonusmeilen in der Bewertung umzugehen ist. Für die Finanz bestehen keine Bedenken, wenn der Sachbezug aufgrund von Erfahrungswerten mit 1,5 % der vom Arbeitgeber getragenen gesmaten Aufwendungen, die diese Bonusmeilen vermitteln (Kosten für Flugtickets, Hotelkosten, Mietautos) geschätzt werden. Dabei ist es für die Finanz abrechnungstechnisch ausreichend, wenn die gesamten Bonusmeilen eines Jahres bei der Lohnverrechnung für Dezember berücksichtigt werden. Wenn du als Dienstnehmer aber deine beruflich angesammelten Bonusmeilen wieder für berufliche Flüge bzw. für Upgradings im Rahmen von Dienstreisen nutzst, liegt kein derartiger Sachbezug vor.
Private Meilen können selbstverständlich nie ein Sachbezug sein. Meilen von früheren Dienstgebern hätte dieser in der Lohnverrechnung berücksichtigen müssen - uU könnte es bei einer GKK/Finanzprüfung zu einer Beitragsnachverrechnung kommen, die dein ehemaliger DG zu tragen hat.

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