Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich eines Gewinnes bei einer Veranstaltung/Tagung zu der man im Auftrag seines Arbeitgeber hingegangen ist.
Unter den Anwesenden wurde eine Ziehung durchgeführt und mehrere Sachpreise vergeben.
Hat nun der Arbeitgeber Anspruch auf diesen Gewinn, da ja die Teilnahme und die Ziehung innerhalb der "Arbeitszeit" stattgefunden hat?
Oder darf der Gewinner diesen Preis für sich behalten?
lg Bernhard
Sachpreis Gewinn bei Veranstaltung
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- Registriert: 06.05.2008, 12:41
guten tag
ich kenne keinerlei bestimmung warum der arbeitgeber den preis erhalten sollen. wenn sie ein brieflos in der arbeit öffnen und sie gewinnen 100.000,- euro, müssen sie es ja auch nicht ihrer firma geben, oder, wenn ja, dann würde ich vielleicht wegen sittenwidrigkeit vor das zuständige gericht gehen
im ernst: mir ist keine solche regelung bekannt die etwas derartiges aussagt, es kann aber durchaus sein, dass sie noch eines besser belehrt werden.
mfg
ich kenne keinerlei bestimmung warum der arbeitgeber den preis erhalten sollen. wenn sie ein brieflos in der arbeit öffnen und sie gewinnen 100.000,- euro, müssen sie es ja auch nicht ihrer firma geben, oder, wenn ja, dann würde ich vielleicht wegen sittenwidrigkeit vor das zuständige gericht gehen

im ernst: mir ist keine solche regelung bekannt die etwas derartiges aussagt, es kann aber durchaus sein, dass sie noch eines besser belehrt werden.
mfg
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