Überstunden weg **ALL IN - Ohne Unterschrift ???

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Charismata35
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Überstunden weg **ALL IN - Ohne Unterschrift ???

Beitrag von Charismata35 » 04.06.2008, 15:00

Hallo, ich bekäme von meiner Ex-firma noch an die 100 Überstunden ausbezahlt. In dieser Firma haben im Laufe der Zeit all meine Kollegen einen All In Vertrag bekommen ( Überstunden sind im Gehalt inkludiert ) Meine Chefin hat mir nie eine Vertragsänderung gegeben, und ich machte viele Überstunden, weil ich dachte, ich kann dafür mal Frei machen. Mein Vertrag, den ich unterschrieben habe, war mit 38,5 Wochenstunden angesetzt.
Als meine Stunden ständig auf Null gesetzt wurden, fand ein E-mailverkehr deswegen statt, indem ich nachfragte, warum meine Stunden weg sind, und ich die Antwort bekam, dass ja alle einen All In hätten. Darauf meinte ich in einer Email, dass ich dafür Verständnis hätte, dass alle den selben Vertrag hätten, aber dass ich eben keinen hätte, aber auch bereit wäre, einen zu unterschreiben, mir aber keiner etwas gesagt hätte, aber was nun mit den bisher angesammelten Stunden wäre.....Als ich jetzt die Bezahlung einforderte, wurde gesagt, dass ich per MAIL DEM ALL IN ZUGESTIMMT HÄTTE.....Nun meine Frage an Euch, gilt eine Email in der ich schreibe, dass ich das so schon verstehe, und auch einen unterschreiben würde, auch als Unterschrift für eine Vertragsänderung??? Das kann`s ja nicht sein, oder.....?! P.s: ich wäre erst nach einem Gespräch und wenn mein Bruttogehalt höher angesetzt worden wäre, auf einen All In eingegangen. Da sich aber nichts änderte, habe ich eben keinen unterschrieben........Vielen Dank für Eure Tipps...
Zuletzt geändert von Charismata35 am 06.06.2008, 11:22, insgesamt 1-mal geändert.



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 05.06.2008, 15:51

an sich gilt im Arbeitsvertragsrecht Formfreiheit, das heißt, dass auch Änderungen von bestehenden Arbeitsverträgen formfrei z.B. über E-mailverkehr erfolgen können. Voraussetzung für einen gütligen Vertrag (oder Änderung) ist aber Konsens, d.h., dass es Übereinstimmung gibt. In deinem Fall ist fraglich, ob es einen Konsens gegeben hat. Eine objektive Interpretation des E-Mailverkehrs ist aus dem, was du unten dargestellt hast nicht möglich.
"All in" heißt aber nicht, dass du bis zum Umfallen immer zum gleichen Monatslohn arbeiten musst. Der Mindestlohntarif ist jedenfalls einzuhalten. Am besten du informierst dich bei deiner Interessenvertretung.
LG!

Charismata35
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Beitrag von Charismata35 » 05.06.2008, 18:56

Hallo Andreas, danke für Deine Zeilen....! Du sagst es.....
Hier wird wohl Verständnis mit Einverständnis verwechselt....
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, welchen Wortlaut ich in den Mails verwendet habe, bekomme diese aber zugesandt. Aber wie dem auch sei, stelle ich mir ( oder euch ) :wink:
noch die Frage, ob E-mails vor Gericht überhaupt zulässig sind. Da ich die Firma ohnehin wegen anderen Dingen klagen werde, meine Frage, ob ich hier vor Gericht Chancen hab, die Überstunden einzufordern, oder ob die Email als Vertragsänderung vor Gericht gültig wäre. Schliesslich habe ich im März 2007 mit dem 38,5 Stunden Vertrag mit dem darin angegebenem Gehalt begonnen, und im August 07 fand der Mailverkehr statt. Hier wurde aber nichts vereinbart. Kein Gehalt, keine Frist ab wann ( ob rückwirkend, oder ab sofort etc...)....Herzlichen Dank!

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 11.06.2008, 15:35

Hallo! Der Richter in einem Gerichtsverfahren unterliegt der freien Beweiswürdigung. Die E-Mails haben selbstverständlich Beweiswert. In deinem Fall sind die Mails möglicherweise sogar ganz zentral für die Frage, ob und allenfalls was vereinbart oder auch nicht vereibart wurde.
LG!

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