Gesetzliche Regelung für Freistellungen....

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Plattner Stefan
Beiträge: 7
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Gesetzliche Regelung für Freistellungen....

Beitrag von Plattner Stefan » 06.04.2008, 11:14

Freistellung (1, 2 oder 3 Tage) des Arbeitnehmers für einen Wohnungsumzug/Heirat/Todesfall.
Was sieht der Gesetzgeber dbzgl. für einen AN ohne KV vor. Habe jegliche mir bekannte Möglichkeiten ausgeschöpft, aber nirgend wo einen Paragraphen gefunden. Vielleicht kann mir jemand weiter helfen; Danke.



Andreas Hofer4
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Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.04.2008, 11:50

Wenn auf das Arbeitsverhältnis kein KV anzuwenden ist, der näheres ausführt, gibt es nur noch die gesetzlichen Bestimmungen, die mehr als auslegungsbedürftig sind, und im Konkreten sehr breit diskutiert werden kann:

§ 8 Abs 3 AngG (für Angestellte) bzw. § 1154b Abs 5 ABGB (für Arbeiter);

"Der Angestellte behält ferner dan Anspruch auf Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird." (§ 8 Abs. 3 AngG)

Du wirst keine exakte Auskunft bekommen, da die Materie sehr komplex ist. Es gibt dazu einige Judikatur durch den OGH.
Grob kann man sagen, dass bei Todesfall von nahen Angehörigen und bei eigener Heirat, jedenfalls die dafür notwendige Zeit bei Entgeltfortzahlung freizugeben ist. Beim Wohnungsumzug würde ich mir schon keine Prognose mehr zutrauen. - Du kannst allenfalls mit "familiärer Beistandspflicht" argumentieren.
LG!

karl soun
Beiträge: 1
Registriert: 30.09.2008, 20:25

zusätzliche frage plus ein herzhaftes hallo*gg*

Beitrag von karl soun » 30.09.2008, 20:38

meine frau, slowakin, hat in 14 tagen eine hochzeitsfeier ihrer schwester in brünn tschechei. hat meine frau, die bei der caritas wien tätig ist, anspruch auf einen freien tag oder muss sie sich urlaubstage nehmen?
mfg
charly

Andreas Hofer4
Beiträge: 224
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 02.10.2008, 13:20

Hallo Charly!
Für eine Anwort bräuchte ich nähere Angaben, in welchem Bereich der Caritas deine Frau tätig ist, da auch die Caritas Bereiche hat, in denen ein Kollektivvertrag gilt. - Sie soll fragen, welche KV für Sie gilt.
Wenn es keinen KV gibt, würde ich einen bezahlten Anspruch auf Freizeit für die Teilnahme an der Hochzeit der Schwester eher ausschließen. Sie wird Urlaub nehmen müssen, außer die Caritas gibt freiwillig einen Tag frei.
LG!

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