warum wird im Fall von mehr als 6 Wochen Krankenstand die Entgeltfortzahlung der Kündigungsentschädigung auf 50 % reduziert, wenn doch im Fall, dass KE bzw. UEL bezahlt werden muss, kein Krankengeld von der GKK ausbezahlt wird - fällt man wirklich um die restlichen 50 % um?
Ist das für jemanden verständlich und kanns mir auch wer erklären?
Danke und lg
froschi
Kündigungsentschädigung -> Krankengeld
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
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Ich kenn jetzt nicht den konkreten Fall, u. die Umstände. Aber bei einer Kündigung im Krankenstand besteht nach der Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers wohl ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der GKK - meiner Meinung nach. Der Dienstgeber ist jedenfalls außer Obligo.
Würde mich an die GKK wenden.
LG!
Würde mich an die GKK wenden.
LG!
das stimmt so schon, nur die Frage war ja, wenn Kündigungsentschädigung bezahlt werden muss, dann gibts kein Krankengeld:
Beispiel (fiktive Angaben!)
KE 15.7.-15.8.
UEL 15.8.-15.9.
EFZ 100 % bis 30.7.
EFZ 50 % bis 30.8.
bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 50 % eingeschränkt, die restlichen 50 % erhält man aber nicht von der GKK, da lt. GKK (Homepage)
"Wenn und solange man von seinem Dienstgeber noch eine Urlaubsentschädigungabfindung oder Kündigungsentschädigung erhält, ruht das Krankengeld"
Ich hoffe, das war jetzt verständlicher (ev. steh auch nur ich schon länger "auf der Leitung")
lg
Beispiel (fiktive Angaben!)
KE 15.7.-15.8.
UEL 15.8.-15.9.
EFZ 100 % bis 30.7.
EFZ 50 % bis 30.8.
bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 50 % eingeschränkt, die restlichen 50 % erhält man aber nicht von der GKK, da lt. GKK (Homepage)
"Wenn und solange man von seinem Dienstgeber noch eine Urlaubsentschädigungabfindung oder Kündigungsentschädigung erhält, ruht das Krankengeld"
Ich hoffe, das war jetzt verständlicher (ev. steh auch nur ich schon länger "auf der Leitung")
lg
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