Kündigungsentschädigung -> Krankengeld

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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froschi95
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Kündigungsentschädigung -> Krankengeld

Beitrag von froschi95 » 28.12.2007, 21:30

warum wird im Fall von mehr als 6 Wochen Krankenstand die Entgeltfortzahlung der Kündigungsentschädigung auf 50 % reduziert, wenn doch im Fall, dass KE bzw. UEL bezahlt werden muss, kein Krankengeld von der GKK ausbezahlt wird - fällt man wirklich um die restlichen 50 % um?

Ist das für jemanden verständlich und kanns mir auch wer erklären?

Danke und lg
froschi



Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 04.01.2008, 08:14

... weil nach dem EFZG der Dienstgeber nur 6 Wochen (erhöht sich bei längerer Betriebszugehörigkeit) zur Leistung des vollen Entgeltes verpflichtet ist, u. dann noch für 4 Wochen 50% des Entgeltes leisten muss. Danch ist überhaupt die Verpflichtung zur Engeltfortzahlung im Krankheitsfall vorbei.

froschi95
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Beitrag von froschi95 » 05.01.2008, 21:40

ja, das mit der EFZ durch den Dienstgeber ist mir schon klar, aber die Differenz übernimmt ja grundsätzlich die GKK - nur im Fall der KE zur Zeit einer EFZ schaut man beim Rest durch die Finger? Kann ja nicht sein, oder?

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.01.2008, 18:00

Ich kenn jetzt nicht den konkreten Fall, u. die Umstände. Aber bei einer Kündigung im Krankenstand besteht nach der Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers wohl ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der GKK - meiner Meinung nach. Der Dienstgeber ist jedenfalls außer Obligo.
Würde mich an die GKK wenden.
LG!

froschi95
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Beitrag von froschi95 » 08.01.2008, 22:23

das stimmt so schon, nur die Frage war ja, wenn Kündigungsentschädigung bezahlt werden muss, dann gibts kein Krankengeld:

Beispiel (fiktive Angaben!)
KE 15.7.-15.8.
UEL 15.8.-15.9.
EFZ 100 % bis 30.7.
EFZ 50 % bis 30.8.

bei dem o.a. Beispiel wird zwar die KE in dem Zeitraum vom 30.7.-30.8. um 50 % eingeschränkt, die restlichen 50 % erhält man aber nicht von der GKK, da lt. GKK (Homepage)

"Wenn und solange man von seinem Dienstgeber noch eine Urlaubsentschädigungabfindung oder Kündigungsentschädigung erhält, ruht das Krankengeld"

Ich hoffe, das war jetzt verständlicher (ev. steh auch nur ich schon länger "auf der Leitung")

lg

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