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krankheit melden
Verfasst: 08.11.2007, 11:15
von oidahabara2
Eine Angestellte in einem Wiener Supermarkt wird krank und kann nicht zur Arbeit erscheinen.
Wann und wie muß sie Ihrem Arbeitgeber die Krankheit melden, wann muß sie zum Arzt, wann muß die Krankmeldung durch den Arzt erfolgen?
Verfasst: 12.11.2007, 13:47
von Andreas Hofer4
Hallo!
Zuerst ist zu schauen ob diesbezüglich im Dienstvertrag etwas vereinbart wurde.
Ansonsten hat eine Krankmeldung unverzüglich zu erfolgen, und eine ärztliche Bestätigung ist auf Verlangen des Diestgebers vorzulegen - d.h. sich auf jedenfall "krankschreiben" lassen.
Verfasst: 20.12.2007, 16:55
von Weinberg
Hallo allerseits,
die Krankmeldung beim Dienstgeber muß innerhalb von drei Tagen erfolgen!
Aber Achtung: Die Krankschreibung durch den Arzt muß sofort erfolgen, eine rückwirkende Krankschreibung (Rückdatierung) wird von den Gebietskrankenkassen im Allgemeinen nicht anerkannt und ist nur ausnahmsweise möglich.
lg aus Wien
Weinberg
Verfasst: 07.01.2008, 17:54
von Andreas Hofer4
woher die 3 Tage kommen weiß ich nicht, es gibt aber den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz, der sehr eindeutig ist: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug die Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber bekanntzugeben..."
Tut mir Leid! - Hat aber wohl eine gewisse Logik, denn wie soll ein Arbeitgerber disponieren können, wenn er 3 Tage lang nicht weiß, warum sein Mitarbeiter nicht kommt u. was los ist.