krankheit melden

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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oidahabara2
Beiträge: 8
Registriert: 02.06.2007, 07:49

krankheit melden

Beitrag von oidahabara2 » 08.11.2007, 11:15

Eine Angestellte in einem Wiener Supermarkt wird krank und kann nicht zur Arbeit erscheinen.

Wann und wie muß sie Ihrem Arbeitgeber die Krankheit melden, wann muß sie zum Arzt, wann muß die Krankmeldung durch den Arzt erfolgen?



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 12.11.2007, 13:47

Hallo!
Zuerst ist zu schauen ob diesbezüglich im Dienstvertrag etwas vereinbart wurde.
Ansonsten hat eine Krankmeldung unverzüglich zu erfolgen, und eine ärztliche Bestätigung ist auf Verlangen des Diestgebers vorzulegen - d.h. sich auf jedenfall "krankschreiben" lassen.

Weinberg
Beiträge: 12
Registriert: 20.12.2007, 16:49

Beitrag von Weinberg » 20.12.2007, 16:55

Hallo allerseits,

die Krankmeldung beim Dienstgeber muß innerhalb von drei Tagen erfolgen!

Aber Achtung: Die Krankschreibung durch den Arzt muß sofort erfolgen, eine rückwirkende Krankschreibung (Rückdatierung) wird von den Gebietskrankenkassen im Allgemeinen nicht anerkannt und ist nur ausnahmsweise möglich.

lg aus Wien

Weinberg

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.01.2008, 17:54

woher die 3 Tage kommen weiß ich nicht, es gibt aber den § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz, der sehr eindeutig ist: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ohne Verzug die Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber bekanntzugeben..."
Tut mir Leid! - Hat aber wohl eine gewisse Logik, denn wie soll ein Arbeitgerber disponieren können, wenn er 3 Tage lang nicht weiß, warum sein Mitarbeiter nicht kommt u. was los ist.

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