Hallo,
ich bekomme im Jahr einen Sachbezug 872 € zum Ulraub- und Weihnachtsgeld aufgerechnet. Der Sachbezugsbetrag wird ermittelt, von dem Endverbraucherpreis den der Konsument im Einzelhandel zu bezahlen hat, ich arbeite im Großhandel, das bedeutet, unsere Verkaufspreise an den Einzelhandel betragen ca. die Hälfte vom Endverbraucher. Ich habe den Verdacht, dass das nicht stimmen kann, weil das der doppelte Preis ist, den ich zu meinem Gehalt aufgerechnet bekomme, als wenn ich die Produkte in unserer Firma bar kaufe. Außerdem würde mich interessieren, welche Vorteile mir der Sachbezug bringt.
Danke imVoraus
Sachbezug
Sachbezug
Grundsätzlich sollen Sachbezüge den geldwerten Vorteil durch die Weitergabe einer Vergünstigung (z.B.: Firmen-Pkw für Privatnutzung, Einkauf zu Großhandelspreisen, Dienstwohnung, verbilligter Treibstoff usw.) durch den Dienstgeber an den Dienstnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnis ausgleichen. D.h. es wird der berechnete Vorteil (Sachbezug) der Sozialversicherung und Steuer unterzogen. Bei der Berechnung des Sachbezuges für einen begünstigten Einkauf (Großhandelspreis) wird der ortsübliche Mittelwert eines Produktes (Produktengruppe) dem tatsächlich zu bezahlenden Wert (Großhandelspreis) gegübergestellt. Diese Differenz stellt den gelwerten Vorteil auf Grund des Dienstverhältnisses dar und wird als Sachbezug bei der Verrechnung von laufenden Bezügen angesetz. Wie aus der Schilderung zu entnehmen wird der Sachbezug zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazugeschlagen, was jedoch nicht richtig ist, das hier eine Besteuerung mit begünstigtem Steuersatz (6 %)vorgenommen worden ist und nicht nach Tarif versteuert wurde.
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