Hallo.
Ich verdiene in meinem normalen Job etwa 1.250 Euro netto. Nebenbei helfe ich noch in einem anderen Betrieb stundenweise aus.
1) Wie hoch ist hier die steuerfrei Zuverdienstgrenze-sofern es eine gibt?
2) Wenn ja, muss ich die in der Arbeiternehmerveranlagung anführen bzw. muss ich zwei Dienstverhältnisse angeben?
Lg
Steinbock09
Steuerfreier Nebenverdienst
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Hallo Steinbock09!
Wenn es sich um ein zweites Dienstverhältnis handelt, so sind für dieses sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Lohnsteuer nachzuzahlen. Du bist in diesem Fall verpflichet eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Handelt es sich aber z.B. um einen Werkvertrag so könntest du eine Freigrenze von € 730,-- pro Jahr in Anspruch nehmen - bist du darüber musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei einem WV ist noch zu beachten, dass dieser in aller Regel der Gewerbeordnung unterliegt (Gewerbeschein!)
Wenn es sich um ein zweites Dienstverhältnis handelt, so sind für dieses sowohl Sozialversicherungsbeiträge als auch Lohnsteuer nachzuzahlen. Du bist in diesem Fall verpflichet eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Handelt es sich aber z.B. um einen Werkvertrag so könntest du eine Freigrenze von € 730,-- pro Jahr in Anspruch nehmen - bist du darüber musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei einem WV ist noch zu beachten, dass dieser in aller Regel der Gewerbeordnung unterliegt (Gewerbeschein!)
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