tanzschule

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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matthiasmo
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tanzschule

Beitrag von matthiasmo » 10.09.2007, 14:46

hallo,

ich habe ein, hrm komisches problem...

bin tanzlehrer in einer wiener tanzschule und ich weiss dass es da von haus aus schon sehr chaotisch zugeht mit bezahlungen und sonderzulagen etc...
deshalb bin ich auf der suche nach einem passenden kollektivvertrag der dies irgendwie regelt, jedoch bis jetzt ohne erfolg....

der chef hat mich eingestellt mit den worten: ich bezahle nicht, wie es in anderen tanzschulen ueblich ist 12 gehaelter, nein, ich bezahle 14...
im letzten dezember habe ich auch die weihnachtszulage bekommen, im juli jedoch nur das normale gehalt, im online-betreff der ueberweisung stand jedoch: gehalt+sonderzahlung

die erklaerung war irgendwie sonderlich, dass durch die sonderzahlung ueberstunden geregelt waeren oder so...

habe ich jetzt nach irgendeinem geltenden vertrag (arbeitsvertrag wurde muendlich geschlossen, weil es nur eine taetigkeit im geringen ausmass betrifft) recht auf eine richtige sonderzahlung, oder muss ich mir auf den kopf greifen und denken, das naechste mal schliesse ich einen schriftlichen vertrag ab?

vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich :-)

danke

matthias



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 24.09.2007, 10:09

Hallo!
Soweit mir bekannt, gibt es für Tanzschulen keinen KV. D.h. für dein Dienstverhältnis der der Dienstvertrag -DV - (neben gesetzlichen Bestimmungen) maßgeblich. - Sonderzahlungen sind nur in KVs geregelt, und müssten mangels eines solcheh im DV vereinbart werden. Mündliche DV sind gleich wie schriftliche gültig, das Problem stellt sich nur, wie ich den Inhalt eines mündlich abgeschlossenen DV beweisen kann. Wenn es keinen schriftlichen DV gibt, hast du Anspruch auf einen sog. Dienstzettel, in dem die wesentlichen Punkte des DV festgehalten sind. - Offensichtlich wurde auch ein solcher nicht ausgestellt.
Du hast als Beweis im Wesentlichen nur die vergangenen Abrechnungen, und wenn du schon einmal eine Weihnachstremuneration als solche bekommen hast, kannst du damit argumentieren (wenn es nicht vereinbart worden wäre, hätten sie es wohl auch nicht ausbezahlt). - Red mit deinem Chef - viel Glück! - und das nächste Mal am besten einen schriflichen Vertrag abschließen bzw. zumindest den Dienstzettel verlagen.

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