Honorarnote ohne Werkvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Markus Horak
Beiträge: 1
Registriert: 04.09.2007, 13:27

Honorarnote ohne Werkvertrag

Beitrag von Markus Horak » 04.09.2007, 13:36

Folgender Fall:
Ich bin Student und habe bei einer Diplomausbildung einige Stunden im medizinischen Bereich abgehalten.

Jetzt soll ich den Werkvertrag unterschreiben und die Honorarnote (Geld habe ich schon bekommen) abgeben, nur bin ich mit dem Werkvertrag nicht einverstanden, ist es Möglich nur die Honorarnote zu unterschreiben ohne Wertvertrag.

Bräuchte bitte Hilfe

Danke



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 07.09.2007, 13:07

Der Werkvertrag ist rechtlich gesehen bereits längst zu Stande gekommen, da Werkverträge grundsätzlich formfrei abgeschlossen werden können, und du hast diesen WV offensichtlich auch erfüllt - sonst hättest du ja wohl kein Geld bekommen.
Es steht dir selbstverständlich frei, diesen schriftlichen "Werkvertrag" nicht zu unterzeichnen.
IdR werden solche Schriftstücke für die Buchhaltung benötigt, z.B. zum Nachweis, dass kein Dienstverhältnis vorliegt, für welches u.U. Sozialversicherungsbeiträge an die GKK abzuführen wären. Es leider eine Untugend, nach Abschluss eines konkludenten bzw. mündlichen Vertrages noch einen schriftlichen Vertrag, meist rückdatiert, unterfertigen zu lassen. Wenn man schon auf Basis solcher schriftlichen Verträge tätig werden soll, dann soll man diese auch im Vorhinein so abschließen, damit sich ein jeder entscheiden kann, ob er zu diesen Bedingungen tätig werden möchte. - Du hättest dich sonst sicher entschlossen diesen Auftrag nicht anzunehmen.

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