'mobbing' am arbeitsplatz
Verfasst: 31.08.2007, 18:08
da es einer bekannten von mir, die anscheinend gemobbt haben soll, derzeit ziemlich schlecht geht, bin ich uaf der suche nach rat. ich werde nun mal kurz den sachverhalt erläutern:
zu den beteiligten personen:
gertrude: ist (war) im unternehmen als gruppenleiterin/abteilungsleiterin tätig und für dei führung von einigen mitarbeitern zuständig.
susi: kam vor ca. 2 jahren zum unternehmen, hat magersucht und gott sei dank bald nicht mehr im unternehmen.
es ging lange gut. gertrude arbeitete sehr fleißig und war immer im stress. susi kam zum unternehmen und brachte auch nach zwei jahren nur schwer was auf die reihe. gertrude ist eine sehr korrekte aber strenge person. mit dem kam susi nie wirklich klar. susi hat viel verbockt und gertrude musste dann immer wieder den koph hinhalten. susi ist seit ca. 1,5 jahren magersüchtig und macht sich nach wie vor immer noch was vor, lügt wie gedruckt und kommt nur schwer mit den án sie gestellten erwartungen klar.
vor einigen wochen klagte susi einer nahen verwandten ihr leid und schob die magersucht auf gertraud, da sie so streng ist und sie immer wieder beschimpft (was nicht unbedingt der wahrheit entspricht). da susi's verwandte richterin ist, kam sie eines tages in den betrieb und führte ein gespräch mit geschäftsleitung, gertraud und eben susi. da gertraus mit der belastung, sie soll an der magersucht ihrer mitarbeiterin schuld sein, nicht klar kam, verließ sie auf eigenen wunsch das unternehmen und kam freiwillig und ohne aufforderung für die entstandenn behandlungskosten von susi auf. alles schien gut - gertraud fand schnell eine neue anstellung. bis vor ein paar tagen: esc schneit ein brief von susi's verwandeten (richterin) herein, mit der aufforderung, bis in wenigen tagen einen hohen geldbetrag an susi zu überweisen, ansonsten würde eine verhandlung eröffnet werden.
und jetzt kommt meine eigentlich frage:
darf die richterin (susi's verwnadte) das überhaupt tun? sie ist doch befangen, oder?! müsste das wenn dann nicht ein unabhängiger anwalt (und kein richter) tun?
gertraud ist mit den nerven verständlicher weise am ende und wird vermutlich den betrag zaheln. macht das sinn oder wie geht man hierbei vor?
ich wäre euch sehr dankbar, wenn der ein oder andere kurz stellung nehmen würde. speziell würde mich bene interessieren, ob eine befangene richterin einen solchen schritt überhaupt machen darf.
vielen dank schonmal!
zu den beteiligten personen:
gertrude: ist (war) im unternehmen als gruppenleiterin/abteilungsleiterin tätig und für dei führung von einigen mitarbeitern zuständig.
susi: kam vor ca. 2 jahren zum unternehmen, hat magersucht und gott sei dank bald nicht mehr im unternehmen.
es ging lange gut. gertrude arbeitete sehr fleißig und war immer im stress. susi kam zum unternehmen und brachte auch nach zwei jahren nur schwer was auf die reihe. gertrude ist eine sehr korrekte aber strenge person. mit dem kam susi nie wirklich klar. susi hat viel verbockt und gertrude musste dann immer wieder den koph hinhalten. susi ist seit ca. 1,5 jahren magersüchtig und macht sich nach wie vor immer noch was vor, lügt wie gedruckt und kommt nur schwer mit den án sie gestellten erwartungen klar.
vor einigen wochen klagte susi einer nahen verwandten ihr leid und schob die magersucht auf gertraud, da sie so streng ist und sie immer wieder beschimpft (was nicht unbedingt der wahrheit entspricht). da susi's verwandte richterin ist, kam sie eines tages in den betrieb und führte ein gespräch mit geschäftsleitung, gertraud und eben susi. da gertraus mit der belastung, sie soll an der magersucht ihrer mitarbeiterin schuld sein, nicht klar kam, verließ sie auf eigenen wunsch das unternehmen und kam freiwillig und ohne aufforderung für die entstandenn behandlungskosten von susi auf. alles schien gut - gertraud fand schnell eine neue anstellung. bis vor ein paar tagen: esc schneit ein brief von susi's verwandeten (richterin) herein, mit der aufforderung, bis in wenigen tagen einen hohen geldbetrag an susi zu überweisen, ansonsten würde eine verhandlung eröffnet werden.
und jetzt kommt meine eigentlich frage:
darf die richterin (susi's verwnadte) das überhaupt tun? sie ist doch befangen, oder?! müsste das wenn dann nicht ein unabhängiger anwalt (und kein richter) tun?
gertraud ist mit den nerven verständlicher weise am ende und wird vermutlich den betrag zaheln. macht das sinn oder wie geht man hierbei vor?
ich wäre euch sehr dankbar, wenn der ein oder andere kurz stellung nehmen würde. speziell würde mich bene interessieren, ob eine befangene richterin einen solchen schritt überhaupt machen darf.
vielen dank schonmal!