Überstunden

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mutter1
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Überstunden

Beitrag von Mutter1 » 08.07.2007, 08:44

Liebes Forum, i

ch habe einen Dienstvertrag über 40 Wochenstunden, in dem steht, dass die Überstunden im laufenen Jahr als Zeitausgleich konsumiert werden können, die Stunden, die am Jahresende übrigbleiben, werden im Jänner ausbezahlt.

Jetzt ist bereits Juli und obwohl ich schon 3x interveniert habe, habe ich noch immer kein Geld.

Was soll ich jetzt machen?

Danke schon jetzt für eure Antwortn und liebe Grüße - mutter



Patrick Niederkofler
Beiträge: 2
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Beitrag von Patrick Niederkofler » 10.07.2007, 10:11

ACHTUNG!
Überstunden sind mit einem Zuschlag von 50% abzugelten (also 150% vom StdLohn), außnahme Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit.
Wenn du stattdessen Zeitausgleich nimmst stehen dir genauso 150% zu (1 ÜSt = 1,5 Std Zeitausgleich!!). Letzteres wird leider immer wieder von den Dienstgebern nicht beachtet.
Du kannst aber auch nur eine Stde als Zeitausgleich konsumieren und dir den 50%igen Zuschlag auszahlen lassen.


Der Verfall bzw. die Verjährung der Überstundenentgelte tritt in drei Jahren ein. Das heist, du mußt innerhalb von drei Jahren deine Forderung gerichtlich geltend machen, sonst verlierst du das Klagrecht.

Wenn wie in deinem Fall der Arbeitgeber deine Stden "unter den Tisch fallen lassen will" hast du (meines Eachtens!) folgende Möglichkeiten:

Du drohst (schriftlich) deinem AG mit deinem Austritt, weil er wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt (wesentliche Verzögerung der Auszahlung etc.). Es gibt hierzu ein gutes Formular, das du etwas ändern solltest ->http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/ ... stritt.pdf

Oder du arbeitst weiter und achtest darauf, dass die ÜSt nicht verjähren und machst sie bei deinem Austritt geltend.

Charismata35
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Beitrag von Charismata35 » 05.06.2008, 11:48

Ich habe mir von der Gewerkschaft die Überstunden, die ich in einem Jahr angesammelt habe, ausrechnen lassen, doch die sagte mir, dass sie nur 6 Monate zurückrechnen können, die anderen würden verfallen........Wie kommst du also auf 3 Jahre..?

iur
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Beitrag von iur » 26.07.2008, 18:57

Hallo,

was die Überstunden bzw die Arbeitszeit betrifft müssen immer die Kollektivvertragsbestimmungen und die Betriebsvereinbarungen (§ 97 Abs1 Z2 ArbVG) hinzugezogen werden. Darin ist genau geregelt wer, wieviel Überstundenzuschlag etc erhält. Ansonsten gilt der Arbeitsvertrag und das AZG (Arbeitszeitgesetz). Im § 10 Abs 1 AZG stehen die Überstundenzuschläge, die 50 % der Überstunden betragen. Wie oben geschrieben können diese ausbezahlt werden oder durch einen Zeitausgleich abgegolten werden.

Grüße

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.07.2008, 11:32

Der ÖGB irrt... erstens gibt es eine einzelvertragliche Regelung, dass immer am Jahresende die Überstunden gleichgerechnet werden, und allfällige Überhänge auszubezahlen sind - somit kann ich erst am Jahresende für das GESAMTE Kaldenderjahr abrechnen. Die Verfallsfrist kann somit frühestens mit 1.1. zu laufen beginnen.
Zweitens: beim Verfall genügt bereits eine Intervention um die Frist zu stoppen - und das ist passiert.
Meines Erachtens gilt die dreijährige Verjährungsfrist.

Wenn der ÖGB nicht helfen kann, wende dich an deine zuständige AK, die hilft dir mit einer Intervention bei deinem Arbeitgeber.

quovado
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Überstunden werden nicht ausbezahlt

Beitrag von quovado » 21.03.2009, 08:08

Meine Überstunden werden auch nicht ausbezahlt, obwohl es in meinem Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist jeweils im Jänner die stehengebliebenen Überstunden des Vorjahres auszuzahlen.
Bis jetzt sind das von 2 1/2 Jahren 400 Stunden.
Jetzt meint mein Chef, ich soll diese 400 Stunden bis Juni abbauen.

Soll ich darauf eingehen? da wäre ich bis Ende Juni fast nur zu Hause. Brauche ich etwas Schriftliches?
Oder soll ich auf der Auszahlung bestehen (wird wahrscheinlich das Bertriebsklima ziemlich vergiften!!)

Danke schon jetzt für eure Antworten.

E.S. Euroleasing GmbH
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"Recht" und "übliche Praxis"...

Beitrag von E.S. Euroleasing GmbH » 28.04.2009, 15:59

@ quovado:

unbeachtet von eventuellen Überstundenzuschlägen:
400 Stunden (bei 40-Stunden-Woche) sind zehn Wochen, also in etwa 2 1/2 Monate.

Was KANN sein?
Sie kommen nach dieser langen Zeit quietschfidel wieder an Ihren Arbeitsplatz und stellen fest, dass dieser von einem anderen netten Mitmenschen ausgefüllt wird...

Wenn Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz etwas liegt, würde ich unter allen Umständen einen vernünftigen Konsens suchen, um das von Ihnen ja angesprochene "Betriebsklima" nicht zu beeinträchtigen. Ein Teil als Zeitausgleich, der Rest in zwei, drei Tranchen ausbezahlt etc.

Ist Ihnen Ihr Arbeitsplatz egal, dann gehen Sie zur Arbeiterkammer (oder einem guten Anwalt) und lassen Ihre berechtigte und nachgewiesene Entgeltforderung auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die daraufhin (mit ziemlicher Sicherheit) folgende Kündigung durch Ihren Arbeitgeber fechten Sie ebenso an und klagen auf Wiedereinstellung.
Selbst wenn Sie in beiden Rechtsfällen obsiegen: ich zumindest möchte in so einem Klima nicht arbeiten. Doch dies ist Ihre Entscheidung!

Manchmal kann es ein ziemlicher Schuss in's eigene Knie sein, sein Recht zu erzwingen.
Traurig, aber wahr!

Freundlichst
R.Pammer

Mutter1
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Überstunden

Beitrag von Mutter1 » 18.11.2010, 12:08

Liebes Forum,

jetzt ist es soweit - ich habe die Firma verlassen.

Natürlich möchte ich meine Überstunden geltend machen - wie gehe ich am besten vor? Mein Vertrag läuft noch bis 14. Jänner (bin aber schon auf Urlaub) - aber mit 1. Jänner verfällt mir ja wieder ein Jahr meiner Ansprüche.

Ich dachte, ich schreibe meinem Chef noch im Dezember einen eingeschriebenen Brief - würde das die Verfallsfrist verlängern?

Wann muss ich bei Gericht Klage einreichen und über welchen Zeitraum? Für das Jahr 2010 könnte die Firma ja noch im Jänner 2011 ganz gesetzeskonform die Überstunden bezahlen.

Für gute Ratschläge und Verweise auf relevante Gesetzestexte bin ich euch jetzt schon dankbar

Liebe Grüße von mutter

Hank
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Beitrag von Hank » 20.11.2010, 15:27

Also erstens gelten Ihre Überstunden bereits jetzt, weil Sie sie ja geleistet haben. Jede Form der Einrede, Erinnerung usw. unterbrechen die Verfristung, weil Sie sich ja aktiv um Ihre Angelegenheit kümmern.

Die Frage ist weiters: Bestreitet Ihr Chef Ihre Ansprüche? Wenn nicht, wie steht's mit der Firma? Was nützt es, vor Gericht recht zu bekommen, aber die Firma ist Pleite?

Zum Gericht geht man an sich erst, wenn alle anderen Lösungsversuche gescheitert sind, aber da es sich um Arbeitsrecht handelt, wäre die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft die ersten Ansprechpartner, weil eigene Arbeitsgerichte gibt es ja in Österreich nicht.

Hängt aber auch von Ihrem Dienstvertrag ab, ob dann doch letztlich ein normales Bezirksgericht zuständig ist.

Jedenfalls Faustregel für alle Gerichtsstreitigkeiten, um Zeit und Geld zu sparen: In jedem Stadium einen Vergleich bzw. eine gütliche Lösung anstreben.

Herzlichst Hank Hinterseer 8) 8) 8)

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 20.11.2010, 17:01

Hallo!
Mir ist aufgefallen, dass deine erste Anfrage im Juli 2007 war! Wir befinden uns jetzt Ende 2010, d.h. es sind mehr als drei Jahre (Verjährungsfrist!) vergangen.
Du kannst maximal 3 Jahre zurück deine Ansprüche geltend machen, da die Verjährungsfrist nur durch Klage unterbrochen werden kann.

Entgegen der Meinung von Hank, gibt es in Ö sehr wohl "Arbeitsgerichte" (ASGG), in Wien gibt es ein eigenes Arbeits- u. Sozialgericht, in den anderen Bundesländer sind es eigene ASG-Abteilungen an den Landesgerichten.
Ich empfehle Dir zur AK zu gehen u. Dich dort beraten zu lassen, setze dich allenfalls mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, vielleicht zahlt er ja jetzt (eher unwahrscheinlich, wenn er dich über 3 Jahr hingehalten hat) oder allenfalls lass dich anwaltlich beraten u. vertreten - es geht dabei ja um nicht wenig Geld. Schau, dass Du 2010 noch alles in die Wege leitest!

Vor einer Pleite Deiner Firma brauchst Du auch keine Angst haben, da arbeitsrechtliche Ansprüche über den Insolvenzausfallsfonds (der von den allen Unternehmern bezahlt wird) abgesichert sind.
LG!

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 24.11.2010, 19:12

Danke für die Informationen.

Landesgerichte sind aber fast nie Eingangsinstanzen - denn die Gerichtsbarkeit über die Arbeiterkammern ist doch sehr von der Sozialpartnerschaft geprägt.

Lohn nachrechnen o.ä. tun sie gerne, aber die diversen Grundübel in den Betrieben, wie man halt miteinander umgeht, das ist dort kaum einer Abwägung zugänglich.

Arbeitsrechtlich geht deswegen vieles durch was zivil- oder strafrechtlich schon sehr bedenklich wäre. Es heißt ja Kollektiv-Vertrag und welcher Arbeitnehmer kann schon auf einen individuellen Vertrag bestehen?

Auf Verwaltungsebene wird ja auch überlegt, die diversen Verwaltungssenate und Schiedskommissionen durch eine eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit mit I. Instanz zu ersetzen. Weil der Volksanwalt z.B. ist ja eine Vertrauensperson des Landtages und da ist gütliche Erledigung real die einzige Möglichkeit.

Hank 8) 8) 8)

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