Meinungsfreiheitsrecht - Tatsachen!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Rebecca28
Beiträge: 1
Registriert: 14.06.2007, 20:51

Meinungsfreiheitsrecht - Tatsachen!

Beitrag von Rebecca28 » 14.06.2007, 20:58

Hallo,

ich muß seid neuestem Berichte schreiben warum ich den Umsatz nicht erreicht habe, nun ich habe ihn geschrieben und meine Bezirksleitung verlangt das ich Tatsachen aus dem Bericht streiche und andere Dinge einfüge.

Es geht darum das ich durch die vielen Einschulungen (in 1,5 Monaten - 4 neue Mitarbeiter) unbezahlte Überstunden gemacht habe (wird nicht ausgelichen), sie sagt sie hat diese Überstunden nicht angewiesen, deshalb soll ich das rausnehmen - auf der anderen Seite sagte sie das ich die neuen MA 3 Tage nicht allein in der VKST lassen darf - ich habe tatsächlich diese Stunden gearbeitet. Da ich eine Mindestbesatz Filiale führe sind wir immer allein, also wann hätte ich die MA einschulen sollen - wenn nicht in meiner Freizeit.

Nun meine Frage, habe ich Recht auf Meinungs- Tatsachenfreiheit oder kann mich die BL zwingen diese Tatsachen aus dem Bericht zu nehmen.

Vielen Dank
Rebecca



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 58 Gäste