Wirksamwerden einer Kündigung
Verfasst: 12.06.2007, 12:32
Hallo!
Hier meine Problembeschreibung:
Ich bin Beschäftigter in einer Zeitarbeitsfirma (Leiharbeiter) und habe seit Dezember 2006 keine Lohnabrechnungen mehr erhalten. Der Lohn für diesen Monat wurde jedoch fristgerecht überwiesen!
Seit Jänner erfolgt durch den Arbeitgeber keine Arbeitsvermittlung mehr, es wurde aber auch keine Kündigung ausgesprochen und Lohnabrechnungen wurden mir auch nicht ausgehändigt bzw. zugeschickt!
Ich habe jetzt im Arbeitsvertrag gelesen das meine Lohnansprüche verfallen (Frist 3 Monate). Im Internet unter "Arbeiterkammer" habe ich wiederum erfahren, das meine Ansprüche erst verfallen wenn ich eine Lohnabrechnung erhalten habe!?
Wer kann mir die passenden Paragraphen zu diesem Sachverhalt nennen und mir evtl. helfen wie ich weiter verfahren soll!
Habe mitlerweile eine neue Arbeit gefunden,
aber kann ich den alten Arbeitgeben zwingen mir die Monate Jänner bis April noch auszuzahlen und mir endlich eine Kündigung auszusprechen bzw. mir meine Unterlagen wieder auszuhändigen!
Danke Uwe
Hier meine Problembeschreibung:
Ich bin Beschäftigter in einer Zeitarbeitsfirma (Leiharbeiter) und habe seit Dezember 2006 keine Lohnabrechnungen mehr erhalten. Der Lohn für diesen Monat wurde jedoch fristgerecht überwiesen!


Ich habe jetzt im Arbeitsvertrag gelesen das meine Lohnansprüche verfallen (Frist 3 Monate). Im Internet unter "Arbeiterkammer" habe ich wiederum erfahren, das meine Ansprüche erst verfallen wenn ich eine Lohnabrechnung erhalten habe!?

Wer kann mir die passenden Paragraphen zu diesem Sachverhalt nennen und mir evtl. helfen wie ich weiter verfahren soll!
Habe mitlerweile eine neue Arbeit gefunden,


Danke Uwe