Wirksamwerden einer Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Uweli
Beiträge: 1
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Wirksamwerden einer Kündigung

Beitrag von Uweli » 12.06.2007, 12:32

Hallo!

Hier meine Problembeschreibung:
Ich bin Beschäftigter in einer Zeitarbeitsfirma (Leiharbeiter) und habe seit Dezember 2006 keine Lohnabrechnungen mehr erhalten. Der Lohn für diesen Monat wurde jedoch fristgerecht überwiesen!
:?: Seit Jänner erfolgt durch den Arbeitgeber keine Arbeitsvermittlung mehr, es wurde aber auch keine Kündigung ausgesprochen und Lohnabrechnungen wurden mir auch nicht ausgehändigt bzw. zugeschickt! :?:
Ich habe jetzt im Arbeitsvertrag gelesen das meine Lohnansprüche verfallen (Frist 3 Monate). Im Internet unter "Arbeiterkammer" habe ich wiederum erfahren, das meine Ansprüche erst verfallen wenn ich eine Lohnabrechnung erhalten habe!? :idea:
Wer kann mir die passenden Paragraphen zu diesem Sachverhalt nennen und mir evtl. helfen wie ich weiter verfahren soll!

Habe mitlerweile eine neue Arbeit gefunden, :evil: aber kann ich den alten Arbeitgeben zwingen mir die Monate Jänner bis April noch auszuzahlen und mir endlich eine Kündigung auszusprechen bzw. mir meine Unterlagen wieder auszuhändigen! :twisted:

Danke Uwe



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von MEMIL » 12.06.2007, 17:11

Oh(U) we(h!)!
Deine Forderungen sind nach dem AGBG bis 3 Jahre nach der Fälligkeit einklagbar. Urlaube können 2 Rückwirkend beansprucht werden. Du solltest aber dich an die AK wenden, sie sind die Experten in dieser Materie und sie vertreten dich (eventuell!!!) auch. Solang muss du aber nicht abwarten. Du brauchst keine Kündigung verlangen. Du kannst einfach die Löhne einklagen. Dabei auch sämtliche offene Nebenleistungen, wie Weihnachtsgeld u.s.w. Nachdem du nicht mehr in der Firma arbeitest, musst du selbst die Kündigung aussprechen. Wichtig für dich ist aber dass die Firma die soziale Leistungen (Pensionsbeiträge, Krankenversicherung) bezahlt. Deswegen solltest du sofort die Hilfe der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen und einklagen, damit alles festgestellt wird. Falls die Firma sich in Konkurs befindet, kannst du das Insolvenzfonds auch in Anspruch nehmen. Was die Verjährung der Löhne betrifft, muss ich ehrlicherweise sagen, dass ich das nicht kenne. Vielleicht andere Kollegen von uns hier sich auskennen. Aber was die AK sagt oder schreibt (in dieser Materie) hat immer Hand und Fuß!

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