Kündigung
Kündigung
ich bin seit einem jahr im krankenstand und habe derzeit eine klage zur berufsunfähigkeitspension laufen. meine firma wünscht nun eine einvernehmliche kündigung.sie bietet mir meinen abfertigungsanspruch von drei monaten an und möchte mir meinen bestehenden urlaub von etwa 40 tagen ausbezahlen. ein jurist hat mich aber auf die nachteile einer urlaubsentschädigungs-auszahlung hingewiesen und meinte es wäre auf jeden fall besser den urlaub zu konsumieren.dazu müsste ich jedoch den krankenstand abmelden. krankengeld läuft höchstens noch bis anfang mai. hat eine derartige abmeldung nachteile bei der erwirkung von der berufsunfähigkeitsklage? muss ich die einvernehmliche kü annehmen? wie kann ich mich loyal verhalten ohne mir selbst zu schaden? bitte um diesbezügliche rechtshilfe..danke!
RE: Kündigung
Der Jurist, der dir das empfohlen hat, hat Recht. Konsumieren ist für dich jedenfalls vorteilhafter. Optisch klingt das Geld in der Hand besser. Es ist aber nicht. Für die Kalkulation deiner Ansprüche, wirkt der konsumierte Urlaub als Arbeitszeit. Die bar bezahlte Beträge werden aber nicht als Arbeitszeit verrechnet. Das ist in deinem Fall, meine auch ich, relevant, zumal darüber auch Weihnachtsgeld und alle andere Ansprüche anteilsmäßig angerechnet werden müssen. Barzahlung verringert alle diese Ansprüche. Geld für dich hier ist kein Geschäft.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
RE: Kündigung
hallo memil,
ich danke dir vorerst herzlich für deine hilfreiche auskunft!
eine frage dazu habe ich noch, wenn ich den urlaub konsumiere bin ich ja quasi wieder in meiner firma und somit arbeitsfähig.hat das einen nachteil für mein laufendes berufsunfähigkeitspensions-verfahren? indem eventuell der standpunkt eingenommen werden könnte ich bin wieder arbeitsfähig somit ist das pensionsverfahren obsolet? oder erwächst mir dadurch kein nachteil ?das verfahren läuft gerade, habe im april termine bei den vom gericht bestellten ärzten und denke die verhandlung wird dann im frühsommer sein,ein zeitpunkt indem ich praktisch noch im konsumierenden urlaub sein werde.
ich danke dir vorerst herzlich für deine hilfreiche auskunft!
eine frage dazu habe ich noch, wenn ich den urlaub konsumiere bin ich ja quasi wieder in meiner firma und somit arbeitsfähig.hat das einen nachteil für mein laufendes berufsunfähigkeitspensions-verfahren? indem eventuell der standpunkt eingenommen werden könnte ich bin wieder arbeitsfähig somit ist das pensionsverfahren obsolet? oder erwächst mir dadurch kein nachteil ?das verfahren läuft gerade, habe im april termine bei den vom gericht bestellten ärzten und denke die verhandlung wird dann im frühsommer sein,ein zeitpunkt indem ich praktisch noch im konsumierenden urlaub sein werde.
RE: Kündigung
hallo memil,
ich danke dir vorerst herzlich für deine hilfreiche auskunft!
eine frage dazu habe ich noch, wenn ich den urlaub konsumiere bin ich ja quasi wieder in meiner firma und somit arbeitsfähig.hat das einen nachteil für mein laufendes berufsunfähigkeitspensions-verfahren? indem eventuell der standpunkt eingenommen werden könnte ich bin wieder arbeitsfähig somit ist das pensionsverfahren obsolet? oder erwächst mir dadurch kein nachteil ?das verfahren läuft gerade, habe im april termine bei den vom gericht bestellten ärzten und denke die verhandlung wird dann im frühsommer sein,ein zeitpunkt indem ich praktisch noch im konsumierenden urlaub sein werde.
ich danke dir vorerst herzlich für deine hilfreiche auskunft!
eine frage dazu habe ich noch, wenn ich den urlaub konsumiere bin ich ja quasi wieder in meiner firma und somit arbeitsfähig.hat das einen nachteil für mein laufendes berufsunfähigkeitspensions-verfahren? indem eventuell der standpunkt eingenommen werden könnte ich bin wieder arbeitsfähig somit ist das pensionsverfahren obsolet? oder erwächst mir dadurch kein nachteil ?das verfahren läuft gerade, habe im april termine bei den vom gericht bestellten ärzten und denke die verhandlung wird dann im frühsommer sein,ein zeitpunkt indem ich praktisch noch im konsumierenden urlaub sein werde.
RE: Kündigung
Das glaube ich nicht! Man wird dich fragen, was do da gemacht hast, während deiner Urlaubszeit. Du kannst sagen, dass du deinen Urlaub zu Hause im Bett, totkrank, konsumiert hast. Wichtig ist, dass du nach dem Urlaub nicht sofort wieder normal zur Arbeit erscheinst.
Das ist aber mein Emffinden. Urlaub konsumiert heißt lang nicht gesund sein.
mfg,
MEMIL
Das ist aber mein Emffinden. Urlaub konsumiert heißt lang nicht gesund sein.
mfg,
MEMIL
RE: Kündigung
danke nochmal für deine hilfe ! werde ausgang der sachlage hier bekanntgeben,zwecks info... bis dann
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