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Recht auf Aufbrauchen des Urlaubs

Verfasst: 15.03.2007, 14:11
von I_AM_Roberto
Guten Tag,



ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber die Kündigung eingereicht und auch bereits eine neue Stelle. Jetzt habe ich noch ca. an die 45 Tage Urlaub übrig, was einer Negierung meiner Kündigungsfrist gleichkommt.



Nun meine Frage: Bin ich berechtigt, jeglichen Resturlaub aufzubrauchen, oder kann mein derzeitiger Dienstgeber von mir verlangen, den Urlaub monetär abzutreten?



Ich danke bereits im Voraus für die fundierten Antworten!



MfG

Roberto


RE: Recht auf Aufbrauchen des Urlaubs

Verfasst: 17.03.2007, 17:49
von derecho
Sie können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren während der Kündigungsfrist den Resturlaub (so weit wie möglich) zu verbrauchen. Dies bedarf aber, wie immer bei Inanspruchnahme von Urlaubstagen der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (§ 4 Abs 1 UrlG). Für den nicht verbrauchten Urlaub gebührt Ihnen als Abgeltung eine entgeltliche Esatzleistung (§ 10 UrlG).

Mfg, Hanna