Aussage gegen Aussage - Kündigung fristwidrig

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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maximarkt
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Aussage gegen Aussage - Kündigung fristwidrig

Beitrag von maximarkt » 11.03.2007, 14:41

Liebe Leute!

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt!

Ich arbeitete in einem familiären Produktionsbetrieb mit dem Vater und dem Sohn (= Geschäftsinhaber), die Frau verkauft im Geschäft Waren. An einem Freitag kam ich in der Früh zur Arbeit, und bat, früher nachhause gehen zu können, weil es einen Todesfall gegeben hat. Daraufhin sagte der Boss, ok, du kannst und brauchst nicht mehr zu kommen. Es hat keinen Sinn du brauchst überhaupt nicht mehr zu erscheinen. Ich fragte, aha, und was ist mit der Kündigungsfrist und mit dem Urlaub? Resturlaub waren 4-5 Tage. Er sagte, gibt es nicht, es gibt keine Kündigungsfrist und wiederholte, dass ich nicht mehr erscheinten soll. Ich solle bis 12 Uhr arbeiten und dann nie mehr kommen. Das mit dem Urlaub regelt aber sein Steuerberater. Aha, dachte ich. Ist das ne Kündigung? Du brauchst nicht mehr zu kommen. Ich wieder, was ist mit der Kündigungsfrist - er, gibt es keine. Ok, der Tag verging, Mittag ging ich nach Hause. Dann fragte er, wer gestorben sei - ich sagte ein Bekannter. Ich fragte auch, ob er mir die Arbeitsbescheinigung herrichten kann etc. Er erwiderte. Ok, ich kam nicht wieder, ging zur AK und erzählte den Vorfall. Die AK intervierte und klagte auf Kündigungsentschädigung. (14 Tg. Kündigungsfrist, + Urlaub + SZ), AK sagte, fristwiedrige Kündigung. Faktum: Er zahlte nichts. Jetzt ist die Sache beim Arbeitsgericht. Er teilt in der Gegenklage (Stellungsnahme von seinem RA mit), dass ich in seinem Betrieb Maschinen beschädigt hätte und von der Arbeit ferngeblieben bin und irregeführt habe, dass ein Verwandter gestorben sei. Ich fragte ledigtlich, ob es möglich wäre, dass ich früher nach Hause gehen kann, weil jmd. gestorben ist. Ich sagte nicht, dass es ein Verwandter war. Er sagte auch, dass ich seine Maschinen beschädigt hatte! Es war so, auf dem DG seine Anordnung bediente ich die Maschine, und fragte ihn noch, ob es richtig sei, wie ich es machte, er bejahte! Doch dann ging die Maschine nicht. Weiters sagte er, dass ich mehrere Maschinen beschädigt hatte. Mir bekannt ist nur eine. Vom Rest erfuhr ich nur im Brief von seinem RA. Also das wurde mir nicht zugetragen bzw. geltend gemacht, bzw. verantwortlich gemacht. Es ist jetzt so, dass ich der Kläger bin, vertreten durch die Arbeiterkammer. Ich klage auf Kündigungsentschädigung. Er bestreitet dies, und sagte, es wäre im beidseitigem Einvernehmen. Aussage gegen Aussage somit. Es gibt nichts schriftliches. Er sagte weiterhin, dass ich der Arbeit ferngeblieben bin, und irregeführt habe. Er sagt, dass ich Maschinen beschädigt hätte, dies alles zu seiner Verteidigung. So, was ist jetzt, bzw. wie deutet ihr Spezialisten diese Sachlage. Es gibt eben keine Zeugen, nur seinen Sohn. Es gibt nicht schriftliches. Was könnt ihr mir raten, und wie wird vermutlich die Verhandlung ausgehen? Wie läuft so eine Verhandlung ab und mit welchen Kosten habe ich zu rechnen, oder zahlt dies alles die Arbeiterkammer. Kann ich auch verlieren? Was ist dann, muss ich die Gerichtskosten zahlen? Es gibt ja sicher schon vergleichsbare Fälle, die ihr gehört habt und mir Auskunft geben könnt, wie eventuell mein FALL ausgehen könnte. Vielen Dank einstweilen!




MEMIL
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RE: Aussage gegen Aussage - Kündigung fristwidrig

Beitrag von MEMIL » 11.03.2007, 15:32

Aber Maximarkt! Das ist deine Sorge? Um Gottes Wille! Welcher Arbeitgeber sagt nicht, dass der gekündigte Mitarbeiter das Gebäude demoliert hat? Dass er selbst gekündigt hat? Dass man ihn mit Gewalt im Haus behalten wollte? Die Arbeiterkammer ist sicher extrem geübt mit solchen Angaben. Dass alles was die Prozessgegner sagen ist zu gähnen, egal ob es die Wahrheit oder nur ein Missverständnis ist (ja, sogar das gibt es auch!). Mach dir diese Sorge nicht. Oft wird dann bei der mündlichen Verhandlung alles ausgekühlt und die Sache wird in einen Vergleich gemeinsam aufgegessen. Du brauchst nur die Wahrheit sagen, wie du sie wahrgenommen hast. Am besten wäre jedenfalls eine Kopie der Sterburkunde der Person, die dein Fernbleiben aus dem Arbeitplatz bewogen hat, bereit zu stellen. Es muss nicht ein Verwandter von dir sein. Egal wer gestorben sei, der Arbeitgeber (nach deiner Schilderung!) hat dich ganz klar gekündigt. Darüber fährt die Eisenbahn über uns alle. Wie jetzt das Beweisverfahren von sich aus ablaufen wird, ist eine andere Frage, darüben können wir hier nicht spekulieren. Die Anwälte beider Seite arbeiten sicher seriös in deine Sache, sie werden ihren Standpunkt ausarbeiten wollen, und zum Schluß ergibt sich ein Bild. Ich kenne die Anwälte nicht, wir beurteilen hier auch niemanden und ich respektiere die professionelle Leistung von allen Rechtsvertretern. Entscheiden kann aber nur der Richter.

Erzähl uns danach wie es ausgegangen ist!

mfg,

MEMIL


maximarkt
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RE: Aussage gegen Aussage - Kündigung fristwidrig

Beitrag von maximarkt » 12.03.2007, 17:53

Danke! Aber mal im Ernst, wenn ich keinen Zeugen habe, welche Bedeutung wird dem Zeugen der beklagten Partei zugemessen, also dem Sohn des Geschäftsführers; weil Vater und Sohn den Betrieb führen. Die lügen so, die werden sich ja zusammentun. Was kann ich machen, um für mich das beste heraus zu holen, weil Zeugen habe ich keinen!!!


MEMIL
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RE: Aussage gegen Aussage - Kündigung fristwidrig

Beitrag von MEMIL » 12.03.2007, 20:47

Nach der Erfahrung des täglichen Lebens haben solchen Aussagen nur einen relativen Wert. Sonst würde jede Bankräuber seinen Sohn als Zeuge dafür bestellen, dass er nicht schuldig sei.

Bei Aussage gegen Aussage müßte du schon sehr unglaubwürdig sein, damit du die Klage verlierst.

mfg,

MEMIL


goelden
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zum Ausgang!

Beitrag von goelden » 29.03.2007, 17:38

Hallo! Ich hatte Verhandlung in den letzen Tagen und es ging gut für mich aus. Ich kann jedem raten, sich vor dem AG vertreten zu lassen. Wir schlossen einen Vergleich, dass der AG mir EUR 500,00 brutto bezahlt, damit sind alle Kosten abgedeckt. Wie läuft dies jetzt ab, die weiteren Tage?


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