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Rechte und Pflichten als Lehrling

Verfasst: 16.02.2007, 21:17
von markusp5
Hallo! In welcher Form muss mir mein Dienstgeber meine neuen Arbeitszeiten bekannt geben? Gibt es eine Frist, dass der Arbeitgeber zB. die neuen Zeiten 14 Tage vor der Änderung bekannt geben muss?



Habe ich als Lehrling die Pflicht, den Betrieb 2 x Täglich zu reinigen (Saugen, wischen, ...) ?



Bitte um Antwort!



Danke Markus


RE: Rechte und Pflichten als Lehrling

Verfasst: 11.03.2007, 13:24
von MEMIL
Als Lehrling, wenn das für den Betrieb notewendig ist, musst du sicher 2 und 3 Mal putzen. Haben wir diese Frage aber nicht schon vorher, ich oder der Zauberlehrling, beantwortet?

sg,

MEMIL