Hallo,
meine Frage: gibt es eine allgemeine Regelung, dass bei Benützung des Privat-PKW´s für eine Dienstreise die Kosten für das "günstigste öffentliche Verkehrsmittel" abgerechnet werden können?
Danke!
Abrechnung der Dienstreise
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Abrechnung der Dienstreise
Hallo Garf,
Die Reisekostenentschädigung gliedert sich in drei Teile:
1. Reisevergütung
a. Fahrtkostenvergütung: Ersatz für Bahn-, Flug-, Taxikosten usw.
b. Kilometergeld: Ersatz für Auslagen, die dem Dienstnehmer durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs entstehen, für desen Betrieb er selbst aufzukommen hat.
2. Tagesgelder
Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Ersatz für die Verpflegsaufwendung
3. Nächtigungsgelder
Ersatz für Nächtigungsaufwendung (inkl. Frühstück)
Reisekosten und Diäten sind nicht SV- oder LSt-pflichtig (nur die Legaldefinition ist zu beachten!!!).
Die Reisekostenentschädigung gliedert sich in drei Teile:
1. Reisevergütung
a. Fahrtkostenvergütung: Ersatz für Bahn-, Flug-, Taxikosten usw.
b. Kilometergeld: Ersatz für Auslagen, die dem Dienstnehmer durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs entstehen, für desen Betrieb er selbst aufzukommen hat.
2. Tagesgelder
Trennungsgelder, Entfernungszulagen, Ersatz für die Verpflegsaufwendung
3. Nächtigungsgelder
Ersatz für Nächtigungsaufwendung (inkl. Frühstück)
Reisekosten und Diäten sind nicht SV- oder LSt-pflichtig (nur die Legaldefinition ist zu beachten!!!).
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