Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Familienbe
Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Familienbe
Hallo liebe Experten!
Ich habe ein kleines Problem mit meinem Ex-Dienstgeber.
Und zwar hat mich dieser an einem Freitag vor Arbeitbeginn, also beim Kommen, Betreten des Arbeitsplatzes, auf meine Frage, ob ich am Nachmittag frei haben kann so "gekündigt". Er sagte, es hat sowieso keinen Sinn mehr und ich arbeite bis Mittag und dann brauche ich gar nicht mehr zu erscheinen. Ich fragte, was mit dem Urlaub und etc. ist, und er sagte, es gibt keinen Urlaub, du braucht gar nicht mehr zu kommen. Es gehört auch gesagt, dass eigentlich freie Zeit mit ihm abzusprechen gar kein Problem war, zudem war am Vortag bis 19 Uhr gearbeitet gewesen, 10 Stunden fast durchgehend. Ich bin zur AK gegangen und diese machte eine Intervention. Sie schrieb hinein, dass er die Kündigungsfrist (14 Tage, da Arbeiterstatus) nicht eingehalten hat und begehrt anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung. Jetzt hat ihm sein RA gegen geklagt und es wird zu einem Prozess kommen. Der RA sagt, ich habe seine Arbeitsmaschinen beschädigt und sei der Arbeitsverpflichtung nicht nachgekommen. Er sagte, ich habe behauptet, dass ein Familienmitglied gestorben sei; was überhaupt nicht stimmt. Das Problem ist folgendes: Es handelt sich um einenn Familienbetrieb, mit Vater und Sohn. Sein Sohn geht als Zeuge für Ihn, ich persönlich habe keine Zeugen. Jetzt nehme ich an, dass sein Sohn auch sagen wird, ich habe die Arbeit verweigert und Maschinen beschädigt. Stimmt nicht! Auch steht in der Gegenklage, dass ich mit einer einvernehmlichen Auflösung des DV einverstanden gewesen sei. stimmt auch nicht. Ich sagte lediglich, was mit dem Urlaub und der KÜndigungsfrist, den 14 Tagen sei. Er sagte, Urlaub gibt es keinen, mach dir keine Sorgen wegen der Kündigungsfrist, um diese kümmmert sich mein Steuerberater. Er sagte, du arbeitest bis Mittag und das war es dann gewesen. Schrifltich gibt es nichts. Es steht somit Aussagen gegen Aussage. Ausserdem stimmt seine Behauptung nicht, dass jemand gestorben sei, ich habe lediglich um "Frei" gefragt, da ich mit einem Bekannten zu einer kranken Person fahren wollte. Wie würde das Arbeitsgericht entscheiden da? Und weitere Frage; muss ich irgend etwas bezahlen? Verliere ich den Prozess, muss ich dann was bezahlen? Die Vertretung macht eine RA der Arbeiterkammer.
Ich habe ein kleines Problem mit meinem Ex-Dienstgeber.
Und zwar hat mich dieser an einem Freitag vor Arbeitbeginn, also beim Kommen, Betreten des Arbeitsplatzes, auf meine Frage, ob ich am Nachmittag frei haben kann so "gekündigt". Er sagte, es hat sowieso keinen Sinn mehr und ich arbeite bis Mittag und dann brauche ich gar nicht mehr zu erscheinen. Ich fragte, was mit dem Urlaub und etc. ist, und er sagte, es gibt keinen Urlaub, du braucht gar nicht mehr zu kommen. Es gehört auch gesagt, dass eigentlich freie Zeit mit ihm abzusprechen gar kein Problem war, zudem war am Vortag bis 19 Uhr gearbeitet gewesen, 10 Stunden fast durchgehend. Ich bin zur AK gegangen und diese machte eine Intervention. Sie schrieb hinein, dass er die Kündigungsfrist (14 Tage, da Arbeiterstatus) nicht eingehalten hat und begehrt anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung. Jetzt hat ihm sein RA gegen geklagt und es wird zu einem Prozess kommen. Der RA sagt, ich habe seine Arbeitsmaschinen beschädigt und sei der Arbeitsverpflichtung nicht nachgekommen. Er sagte, ich habe behauptet, dass ein Familienmitglied gestorben sei; was überhaupt nicht stimmt. Das Problem ist folgendes: Es handelt sich um einenn Familienbetrieb, mit Vater und Sohn. Sein Sohn geht als Zeuge für Ihn, ich persönlich habe keine Zeugen. Jetzt nehme ich an, dass sein Sohn auch sagen wird, ich habe die Arbeit verweigert und Maschinen beschädigt. Stimmt nicht! Auch steht in der Gegenklage, dass ich mit einer einvernehmlichen Auflösung des DV einverstanden gewesen sei. stimmt auch nicht. Ich sagte lediglich, was mit dem Urlaub und der KÜndigungsfrist, den 14 Tagen sei. Er sagte, Urlaub gibt es keinen, mach dir keine Sorgen wegen der Kündigungsfrist, um diese kümmmert sich mein Steuerberater. Er sagte, du arbeitest bis Mittag und das war es dann gewesen. Schrifltich gibt es nichts. Es steht somit Aussagen gegen Aussage. Ausserdem stimmt seine Behauptung nicht, dass jemand gestorben sei, ich habe lediglich um "Frei" gefragt, da ich mit einem Bekannten zu einer kranken Person fahren wollte. Wie würde das Arbeitsgericht entscheiden da? Und weitere Frage; muss ich irgend etwas bezahlen? Verliere ich den Prozess, muss ich dann was bezahlen? Die Vertretung macht eine RA der Arbeiterkammer.
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Ich kann dir versichern, dass die AK eine tolle Arbeit leistet (das habe ich selbst noch als Rechtspraktikant beim Arbeitsgericht beobachten können). Die Anwälte und Juristen, die für die Arbeiterkammer die Vertretungen verrichten, sind alle sehr gut in der Sache spezialisiert.
Alle diese Geschichte, die der Gegner dich nun auftischen will, sind seit Adam und Eve bekannt. Das kauft das Gericht niemandem ab.
Zeuge kann jeder sein, aber wenn Sohn für Vater bezeugt, ist der Faden sehr dünn, mach dir hier auch keine Sorge.
MfG,
MEMIL
Alle diese Geschichte, die der Gegner dich nun auftischen will, sind seit Adam und Eve bekannt. Das kauft das Gericht niemandem ab.
Zeuge kann jeder sein, aber wenn Sohn für Vater bezeugt, ist der Faden sehr dünn, mach dir hier auch keine Sorge.
MfG,
MEMIL
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Danke sehr!
Du bist ja scheinbar Spezialist!
Wie läuft das weitere Geschehen ab jetzt?
Jetzt hat die Gegenseite Einspruch erhoben.
Welche Dauer und wie ist der künftige Ablauf; kannst mir das ein bisserl erklären?
Und ich bin schon a wengal stutzig, weil es steht ja Aussage gegen Aussage.
Was ist eigentlich wenn ich verliere?
Was ist wenn ich gewinne? Kann der Arbeitgeber dann in "Berufung" gehen oder gibt es dann kein Rechtsmittel mehr?
Danke im Voraus
Du bist ja scheinbar Spezialist!
Wie läuft das weitere Geschehen ab jetzt?
Jetzt hat die Gegenseite Einspruch erhoben.
Welche Dauer und wie ist der künftige Ablauf; kannst mir das ein bisserl erklären?
Und ich bin schon a wengal stutzig, weil es steht ja Aussage gegen Aussage.
Was ist eigentlich wenn ich verliere?
Was ist wenn ich gewinne? Kann der Arbeitgeber dann in "Berufung" gehen oder gibt es dann kein Rechtsmittel mehr?
Danke im Voraus
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Es wird zu einer Stellungnahme deines Anwaltes kommen, dann nach einigen Wochen zu einer mündlichen Verhandlung. Die Richter am Arbeitsgericht sind sehr bemüht die Wahrheitsfindung genau anzupacken. Das wird ihnen gelingen. Rechtsmittel gibt es auch danach. Aber nicht selten, verzichten die Parteien darauf und einigen sich sogar bei der Verhandlung. Das kann immer vorkommen. Abwarten.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Danke!
Würde es auch eine aussergerichtliche Einigung möglich machen, den "Streit" zu beenden. Ich wäre nämlich so entgegenkommend, dass ich sage, ok, die Kündigungsfrist, weil Aussage gegen Aussage steht, kann es auch im Einvernehmen gewesen sein; dass ich sage, er soll mir wenigstens die Urlaubsabfindung (5 Werktage) zahlen?
Würde es auch eine aussergerichtliche Einigung möglich machen, den "Streit" zu beenden. Ich wäre nämlich so entgegenkommend, dass ich sage, ok, die Kündigungsfrist, weil Aussage gegen Aussage steht, kann es auch im Einvernehmen gewesen sein; dass ich sage, er soll mir wenigstens die Urlaubsabfindung (5 Werktage) zahlen?
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Jedenfalls ja! Du brauchst auch bei einem Vergleich nicht auf Ansprüche verzichten (nicht immer, und nicht zur Gänze). Öfters wird ein Vergleich abgeschlossen, nur damit die Sache schnell beendet wird. Der Richter kann erkennen, dass eine Partei, auf Grund der Beweislage, eher unterlegen ist, und selbst ihr einen Vergleich höchst empfehlen. Das wird auch sehr oft angenommen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Arbeitgeber lügt, Prozess, Aussage gegen Aussage, Famili
Kann ich die Klage auch zurück ziehen, jetzt? Und wie schaut es mit den Kosten aus? Wer trägt diese?
aussergerichtliche Einigung
Hallo!
Ich hatte jetzt einige Tage Zeit zum Nachdenken. Kann ich folgendes tun? Der Gerichtstermin (Tagsatzung) wurde schon fixiert; aber kann ich versuchen aussergerichtlich zu einigen; indem ich vorschlage, mein RA soll dem gegnerischen RA ein Anbot unterbreiten, dass ich auch mit der Bezahlung der Urlaubsabfindung zufrieden wäre und auf die restlichen Ansprüche verzichten würde. Geht das vor Prozessbeginn; um keine gerichtlichen Prozess zu führen? Wer zahlt dannn eigentich die Kosten? Es ist so ich bekomme von der Arbeiterkammer Rechtsschutzdeckung, hab aber nach Tagen jetzt ein bisschen eingesehen, dass vielleicht etwas falsch verstanden wurde; deshalb mein Angebot mich mit 50% rund zufrieden zu geben...
Ich hatte jetzt einige Tage Zeit zum Nachdenken. Kann ich folgendes tun? Der Gerichtstermin (Tagsatzung) wurde schon fixiert; aber kann ich versuchen aussergerichtlich zu einigen; indem ich vorschlage, mein RA soll dem gegnerischen RA ein Anbot unterbreiten, dass ich auch mit der Bezahlung der Urlaubsabfindung zufrieden wäre und auf die restlichen Ansprüche verzichten würde. Geht das vor Prozessbeginn; um keine gerichtlichen Prozess zu führen? Wer zahlt dannn eigentich die Kosten? Es ist so ich bekomme von der Arbeiterkammer Rechtsschutzdeckung, hab aber nach Tagen jetzt ein bisschen eingesehen, dass vielleicht etwas falsch verstanden wurde; deshalb mein Angebot mich mit 50% rund zufrieden zu geben...
RE: aussergerichtliche Einigung
Ja, außergerichtliche Sondierungsgespräche sind üblich bei Anwälten. Kostenregelungen können auch vereibart werden, obwohl üblich ist, dass bei Vergleichen jede seine Kosten übernimmt. Du kannst deinen Vertreter kontaktieren und mit ihm reden, oder einen Termin bei ihm bekommen, oder auch schriftlich deine Argumentation senden. Die Chance dass sie sich einigen ist gar nicht schlecht. Anwälte sind keine Pockerspieler, wenn sie durch außergerichtliche Einigungen ihre Mandanten helfen können, tun sie meisten gern. Sie bestehen nicht unbedingt auf gerichtliche Verhandlungen, sie können auch außergrichtlich viele Sachen zufriedenstellend erledigen und damit Kosten für beide Parteien auch sparen.
Alles weiter ist nur spekulativ, das können wir hier aus der absoluten Fern gar nicht beurteilen.
MfG,
MEMIL
Alles weiter ist nur spekulativ, das können wir hier aus der absoluten Fern gar nicht beurteilen.
MfG,
MEMIL
RE: aussergerichtliche Einigung
ja danke; aber nur steht diese Frage noch im Raum; ob dies eigentlich noch möglich ist? Ich bekam vor ner Woche die Ladung zu Gericht Ende März 07. Wenn sich die Parteien aussergerichtlich einigen ist der Gerichtsprozess vom tisch oder? Und zweitens, die Arbeiterkammer interveniert ja bei mir, ist dies auch dann kostenlos für mich??? mfg
RE: aussergerichtliche Einigung
Wenn eine gerichtlich Einigung zu kurzfristig vor der Verhandlung erreicht wird, dass man die Verhandlung mit Zurückziehung der Klage nicht mehr durchführen kann, ist üblich, dass die Anwälte die Verhandlung besuchen und dort den Vergleich protokollieren. Dann kommt es zu keiner Aussage und die Sache ist in wenigen Minuten erledigt.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: aussergerichtliche Einigung
wie schauts mit den kosten aus? für mich? durch Arbeiterkammer? sorry für die vielen Fragen, sicher für dich nervend...
RE: aussergerichtliche Einigung
Das kann ich leider nicht beanworten. Ich nehme an, dass du nichts bezahlen kann. Wenn ein Verfahren mit außergerichtlicher Einigung beendet wurde, wird die Schuldfrage nicht geklärt.
Das sollte deine Sorge nicht sein.
MfG,
MEMIL
Das sollte deine Sorge nicht sein.
MfG,
MEMIL
RE: aussergerichtliche Einigung
Danke!!!
RE: aussergerichtliche Einigung
Hi memil,
du ich habe gerade meiner Rechtsanwältin von der AK einen Brief geschrieben, dass ich aus freien Stücken auf die restlichen eingeklagten Entgeltbestandteile verzichten würde, wenn der Beklagte zumindest innerhalb einer gewissen Frist mir nur die Urlaubsersatzleistung bezahlen würde; um einem Gerichtsprozess zu entgehen. Geht sich dass noch aus. Der Gerichtsprozess ist für Ende 03/2007 angeseztt; und macht das die Rechtsanwältin auch gerne für mich?
du ich habe gerade meiner Rechtsanwältin von der AK einen Brief geschrieben, dass ich aus freien Stücken auf die restlichen eingeklagten Entgeltbestandteile verzichten würde, wenn der Beklagte zumindest innerhalb einer gewissen Frist mir nur die Urlaubsersatzleistung bezahlen würde; um einem Gerichtsprozess zu entgehen. Geht sich dass noch aus. Der Gerichtsprozess ist für Ende 03/2007 angeseztt; und macht das die Rechtsanwältin auch gerne für mich?
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