Probleme mit dem AMS
Verfasst: 12.01.2007, 06:02
Einen schönen guten Morgen!
Ich ersuche um Auskunft in einer mich seelisch sehr belastenden Angelegenheit. Mir wurde vom AMS der Bezug der Notstandshilfe eingestellt, was mich aufgrund fehlender Rücklagen in akute Existenznot bringt (Miete!). Zudem möchte ich noch erwähnen, dass ich zu 50 % behindert bin.
Ich habe mich bei allen mir vorgeschlagenen Stellen beworben und auch die vereinbarte Zahl an Eigenbewerbungen durchgeführt. Leider habe ich es irrtümlich verabsäumt, innerhalb der vorgeschriebenen 7 Tage beim AMS den Nachweis (von der jeweiligen Firma gestempelter und unterschriebener Abschnitt der Stellenangebote vom Arbeitsamt) vorzuweisen. Ich unterlag dem Irrtum, es würde genügen, dem AMS beim nächsten Beratungstermin über die Ergebnisse der Bewerbungen Bericht zu erstatten.
Es hätte genügt, wenn man mich von Seiten des AMS sofort kontaktiert hätte, um den Irrtum aufzuklären und die Sache zu bereinigen. Statt dessen wurde ohne Vorwarnung mein Bezug eingestellt und ich über diesen Schritt vom AMS erst sehr spät in einem Brief (kein Bescheid) informiert, der dort erst 8 Tage (!) nach Inkrafttreten der Bezugssperre verfasst und abgeschickt wurde.
Dazu meine Fragen:
Ist das AMS verpflichtet
a. den Klienten im Vorhinein von einer Einstellung seines Geldbezuges zu informieren
b. den Klienten gleichzeitig mit Inkrafttreten der Einstellung des Geldbezuges von diesem doch recht drastischen Schritt zu informieren, oder
c. den Klienten "irgendwann", und sei es viele Tage später, in einem formlosen Schreiben davon in Kenntnis zu setzen?
Welche weiteren Schritte zur positiven Klärung dieser Angelegenheit und Wahrung meiner hoffentlich vorhandenen Rechte könnte ich setzen, außer mich mit dem AMS persönlich in Verbindung zu setzen und mir kostenlose Rechtsberatung bei der Rechtsanwaltskammer zu holen?
MfG
Medea
Ich ersuche um Auskunft in einer mich seelisch sehr belastenden Angelegenheit. Mir wurde vom AMS der Bezug der Notstandshilfe eingestellt, was mich aufgrund fehlender Rücklagen in akute Existenznot bringt (Miete!). Zudem möchte ich noch erwähnen, dass ich zu 50 % behindert bin.
Ich habe mich bei allen mir vorgeschlagenen Stellen beworben und auch die vereinbarte Zahl an Eigenbewerbungen durchgeführt. Leider habe ich es irrtümlich verabsäumt, innerhalb der vorgeschriebenen 7 Tage beim AMS den Nachweis (von der jeweiligen Firma gestempelter und unterschriebener Abschnitt der Stellenangebote vom Arbeitsamt) vorzuweisen. Ich unterlag dem Irrtum, es würde genügen, dem AMS beim nächsten Beratungstermin über die Ergebnisse der Bewerbungen Bericht zu erstatten.
Es hätte genügt, wenn man mich von Seiten des AMS sofort kontaktiert hätte, um den Irrtum aufzuklären und die Sache zu bereinigen. Statt dessen wurde ohne Vorwarnung mein Bezug eingestellt und ich über diesen Schritt vom AMS erst sehr spät in einem Brief (kein Bescheid) informiert, der dort erst 8 Tage (!) nach Inkrafttreten der Bezugssperre verfasst und abgeschickt wurde.
Dazu meine Fragen:
Ist das AMS verpflichtet
a. den Klienten im Vorhinein von einer Einstellung seines Geldbezuges zu informieren
b. den Klienten gleichzeitig mit Inkrafttreten der Einstellung des Geldbezuges von diesem doch recht drastischen Schritt zu informieren, oder
c. den Klienten "irgendwann", und sei es viele Tage später, in einem formlosen Schreiben davon in Kenntnis zu setzen?
Welche weiteren Schritte zur positiven Klärung dieser Angelegenheit und Wahrung meiner hoffentlich vorhandenen Rechte könnte ich setzen, außer mich mit dem AMS persönlich in Verbindung zu setzen und mir kostenlose Rechtsberatung bei der Rechtsanwaltskammer zu holen?
MfG
Medea