Versetztung nach Karenz!

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Versetztung nach Karenz!

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2006, 19:01

Hallo



Aslo meine Frau ist seit kurzem aus dem Karenz zurück! Nach ungefähr drei Tagen Arbeiten wurde meiner Frau ein Zwangsurlaub angetragen!(Woche)Leider kam jedoch ein Pfelgeurlaub dazwischen. Kurz vor dem Urlaub kam ein neuer Dienstvertag in dem sie um einies weniger verdient und die BG wäre statt der 3 die 2 gewesen! Des weiteren wurde auch ein neues Probemonat vereinbart!

Schluss endlich hätte sie mit der Unterschrift ihre Abfertigung verloren, hätte weniger verdeint und sicher gekündigt worden.



Nach dem Urlaub bekam sie dann einen Anruf von der Lonverrechnung mit dem Vorschlag auf eine einvernähmliche Kündigung mit einem halben Abfertigungsanspruch! Dienstende wäre in diesem Fall der 24.Dez. 2006 gewesen!

Dies wurde wiederum von meiner Frau abgelehnt!

Eine Stunde darauf kam ein Fax in dem Stand das sie ca. 170km weiter weg versetzt wird! Graz -> Klagenfurt!

Im Dienstvertrag ist jedoch so eine Klausel enthalten!



Bei der Arbeiterkammer in Graz bekam sie dann den Rat dort zu kündigen!

Wobei man dazu sagen muss das sie dabei auf 3 Abfertigungsgehälter verzichtet usw. usw.



Kann hier vl. jemand helfen oder auch Tipps geben?

Danke im voraus




MEMIL
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RE: Versetztung nach Karenz!

Beitrag von MEMIL » 14.12.2006, 17:20

Ja, deine Frau wird schikaniert. Die Antwort kann nicht andere sein. In ihrer Stelle würde ich krank werden. Man wird krank, wenn man so weit fahren muss. Danach wird man wieder gesund, und dann wieder krank.

Irgenwann wird das Problem dann gelöst, samt Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfertigung...

Das ist keine reine rechtliche Beratung, aber hier geht es nicht anderes.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Versetztung nach Karenz!

Beitrag von JUSLINE » 14.12.2006, 20:17

Danke für die Antwort, habe mir das auch schon gedacht!

Werden das jetzt auch machen das es im Moment keine andere Alternative gibt.

Dabei stellt sich jetzt nur die Frage wer das längere Sitzfleisch hat!

Nur denke ich mir das der Dienstgeber damit rechnet das ich den Krankenstand gehe!



Wie lange kann ich Krankenstand gehen bzw. hat der Dienstgeber nicht die möglichkeit mic zu entlassen wenn ich längere Zeit im Krankenstand bin?



Liebe Grüße

Thomas


MEMIL
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RE: Versetztung nach Karenz!

Beitrag von MEMIL » 14.12.2006, 20:47

Grundsätzlich hat er dieses Recht nicht. Ein Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur wegen Krankheit entlassen, wenn das Fernbleiben lang dauert und erhebliche wirtschaftliche Schäden dem Unternehmen zufügt. Dann hat er das Recht die Stelle durch einen anderen Arbeitnehmen zu besetzen. Das ist bei kurzdauernden Krankständen nicht der Fall. Soll der Arbeitnehmer aus diesem Grund entlassen werden, kann er sowohl gegen die Entlassung Einspruch erheben als auch die Kündigung annehmen, aber bei Vollzahlung der Ansprüche.

Wichtig ist nur den Bogen nicht übermäßig zu spannen. Immer freundlich, immer Arztattest vorlegen, immer (wenn überhaupt) pünktlich zum Arbeitsplaz erscheinen.

Und Zeit (bis zum nächsten Arztbesuch) lassen. So bekämpf man Schikane!

MfG,

MEMIL


Patrick1984
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RE: Versetztung nach Karenz!

Beitrag von Patrick1984 » 24.12.2006, 05:53

Hallo!

Leider ist dies nicht unbedingt richtig, besser gesagt es gibt noch keine anwendbaren Urteile des OGH!

Grundsätzlich ist eine Kündigung im Krankenstand sehr wohl möglich, nur eben nicht aufgrund des Krankenstands!!!

Ich würde vorerst den Anspruch auf Elternteilzeit geltend machen und eine andere Lösung/Beschäftigung suchen.


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