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freier Dienstnehmer

Verfasst: 12.12.2006, 13:52
von partisanentity
Hallo an alle,



Ich bin Student in Wien, arbeite als freier Dienstnehmer und hatte zwei mal eine befristete Vertragsverlängerung. Jetzt wird zum dritten mal verlängert, ist es richtig das ich dieses mal einen unbefristeten Vertrag erhalten soll?



Danke im Voraus!

RE: freier Dienstnehmer

Verfasst: 12.12.2006, 14:55
von MEMIL
Das gibt nicht. Befristet ist befristet. Unbefristet ist unbefristet. Freie Marktwirtschaft. Sie Können sich aber verweigern die Verlängerung anzunehmen und anderen Auftraggeber zu suchen.

MfG,

MEMIL


RE: freier Dienstnehmer

Verfasst: 12.12.2006, 23:13
von Zauberlehrling2
Hallo Memil!



Kann mich Deiner Aussage anschließen weil es ein freier Dienstvertrag ist.

Bei normalen Dienstvertrag - Kettendienstvertrag - würde ich einen unbefristeten Dienstvertrag sehen.

Bei freien Dienstverträgen gilt seit 3-4 Jahren vier Wochen Kündigungsfrist laut ABGB (§ 1158 oder 1159, so genau habe ich das nicht im Kopf).







der EuGH hat erst kürzlich bei einer einmaligen Verlängerung in Griechenland einen Kettendienstvertrag und somit ein unbefristetes Dienstverhältnis gesehen.



In Österreich in der Regel nach der 2. oder 3. Verlängerung, - je nach Qualifikation etc. und Einzelfall, z.B. im Interesse des Dienstnehmers...



Der Zauberlehrling

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Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.