Entlassung bei zu spät kommen
Verfasst: 06.12.2006, 09:30
Hallo,
Wie verhält es sich, wenn ein Angestellter (D1) über einen Zeitraum von 3 Jahren jeden Arbeitstag um 3 Minuten zu spät kommt? Und der Vorgesetzte hat ihn diesbezüglich schon angesprochen, er solle pünktlich erscheinen am Morgen.
Liegt ein Entlassungsgrund vor?
Sind die Paragraphen, die ich hier gefunden habe anzuwenden?
AngG §27 Z4 E4e; AngG §27 Z4 E4f;
Rechtssatz
Von einer beharrlichen Weigerung kann nur dann gesprochen werden,
wenn der Angestellte trotz wiederholter Aufforderung es
geflissentlich verabsäumt, einer sich für ihn aus dem Dienstvertrag
ergebenden Verpflichtung oder einer speziellen gerechtfertigten
Anordnung des Dienstgebers nachzukommen. Daß die Aufforderung oder
Mahnung vom Dienstgeber mit dem Hinweis verbunden würde, daß der
Angestellte im Falle der Unfügsamkeit Entlassung zu gewärtigen habe,
ist nicht erforderlich (betrifft wiederholte Unpünktlichkeit trotz
Mahnung).
viele grüße,
Philipp
PS: Hier geht es um einen BWL-Test 5. HAK und ich bin anderer Meinung wie die Lehrerin, nämlich dass hier eine Entlassung rechtlich möglich ist.
Wie verhält es sich, wenn ein Angestellter (D1) über einen Zeitraum von 3 Jahren jeden Arbeitstag um 3 Minuten zu spät kommt? Und der Vorgesetzte hat ihn diesbezüglich schon angesprochen, er solle pünktlich erscheinen am Morgen.
Liegt ein Entlassungsgrund vor?
Sind die Paragraphen, die ich hier gefunden habe anzuwenden?
AngG §27 Z4 E4e; AngG §27 Z4 E4f;
Rechtssatz
Von einer beharrlichen Weigerung kann nur dann gesprochen werden,
wenn der Angestellte trotz wiederholter Aufforderung es
geflissentlich verabsäumt, einer sich für ihn aus dem Dienstvertrag
ergebenden Verpflichtung oder einer speziellen gerechtfertigten
Anordnung des Dienstgebers nachzukommen. Daß die Aufforderung oder
Mahnung vom Dienstgeber mit dem Hinweis verbunden würde, daß der
Angestellte im Falle der Unfügsamkeit Entlassung zu gewärtigen habe,
ist nicht erforderlich (betrifft wiederholte Unpünktlichkeit trotz
Mahnung).
viele grüße,
Philipp
PS: Hier geht es um einen BWL-Test 5. HAK und ich bin anderer Meinung wie die Lehrerin, nämlich dass hier eine Entlassung rechtlich möglich ist.