Einvernehmliche Lösung im Krankenstand

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Einvernehmliche Lösung im Krankenstand

Beitrag von JUSLINE » 15.11.2006, 14:21

Hallo

Bin derzweit, nun seit 1,5 Wochen im Krankenstand wegen einer ansteckenden Krankheit(Kinderkrankheit) und darf aufgrund dessen nicht zur Arbeit gehen(Kinderhaus).

Mein Arbeitgeber hat mich nun kontaktiert und mir eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses bis zur Beendigung des Krankenstandes(in 14 Tagen) vorgeschlagen. Anderenfalls müsste er mich (aus finanziellen Gründen wegen der Vertretung) kündigen.

Bin natürlich drauf eingestiegen um meine Arbeit nicht zu verlieren.

das Ganze wurde auch schriftlich festgehalten.

Ist das nun das selbe we eine Kündigung?






Zauberlehrling2
Beiträge: 72
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Einvernehmliche Lösung im Krankenstand

Beitrag von Zauberlehrling2 » 18.11.2006, 19:30

Nein. eine einvernehmliche lösung ist keine Kündigung.



kündigung: einseitige willenserklärung des dienstgebers oder dienstnehmers



einvernehmliche lösung: wie der name schon sagt...



der kollektivvertrag kann unterschiedliche berechnungen beim urlaubs- und weihnachtsgeld vorschreiben, je nach lösungsart.

ebenso die berechnung deines resturlaubs.



bei abfertigung alt hättest du eventuell abfertigungsanspruch



wenn dein arbeitgeber weniger als 50 dienstnehmer beschäftigt hat er anspruch auf ersatz von 50% deines krankenentgelt. sag dies deinem personalverrechnerIN





Der Zauberlehrling

_________________________________

Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.

Patrick1984
Beiträge: 55
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Einvernehmliche Lösung im Krankenstand

Beitrag von Patrick1984 » 22.11.2006, 16:14

Hallo!

> wenn dein arbeitgeber weniger als 50 dienstnehmer beschäftigt hat er anspruch auf ersatz von 50% deines krankenentgelt. sag dies deinem personalverrechnerIN



> Der Zauberlehrling



Einen Zuschuß bekommt der Betrieb erst ab dem 11. Tag, und der wird erst einen Monat nach dem Ende des Quartals in dem der Antrag gestellt wurde ausbezahlt => keine wirkliche Entlastung f. Kleinbetriebe!



Aber nun zu deinem Problem. Ich gehe davon aus das du Angestellte bist.

Du schreibst, dein Dienstgeber gibt vor, er wolle dich wieder Einstellen? Rechtlich hast du keinen Anspruch, wenn er dir z.B. nach deiner Genesung mitteilt er wird/kann dich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr einstellen, hast du keine rechtliche Möglichkeit die Vereinbarung einzufordern (ebenso keinen Dienstentgang oder Ähnliches).

Er gibt an er kann sich deinen Krankenstand nicht leisten? Auch das ist ein Unsinn, dein Austritt kostet ihm mehr als eine Vertretung:

Er muß dir bei der einvernehmlichen Kündigung nun

1. deinen Gehalt (bis zum Austritsdatum) auszahlen

2. Weihnachts- u. Urlaubsgeld anteilsmäßig der Kalendertage, falls du noch andere Sonderzahlungen bekommst, kommen die auch noch dazu

3. für deinen nicht konsumierten Urlaub muß er dir eine Urlaubsersatzleisung (da kommen nun auch wieder Sonderzahlungsanteile dazu) auszahlen.

4. wenn du vor dem 1.1.2003 in dem Betrieb zu arbeiten begonnen hast, hast du Anspruch auf dei "Abfertigung Alt", sofern er nicht in eine Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt wurde.

Würde er dich kündigen (DG-Kündigung), muß er die Kündigungsfrist (je nach Dauer deines Diensverhältnisses zwischen 6 Wochen und 5 Monaten) einhalten => du hast die gleichen Ansprüche wie bei der einvernehmlichen K. + anspruch auf bezahlte Zeit für Arbeitssuche usw.



Ersparen tut er sich sicher nichts, er zahlt vielmehr noch drauf.

Wie auch immer, ein effektive Art einen Mitarbeiter zu kündigen ist es jedenfalls!!Und dies war sicher die Absicht.



Wenn du willst rechne ich Dir Deine Anspruche aus, dazu brauch ich nur die genauen Zahlen und Daten.



Grüße,

Patrick




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 112 Gäste