Arbeitsvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Arbeitsvertrag

Beitrag von JUSLINE » 24.10.2006, 17:16

Hallo Leute!



Ich bin noch relativ jung und habe mit dem Thema Arbeitsrecht und Kollektivvertrag noch nicht viel Erfahrung.



Weiters werde ich ab Dezember beruflich für 2 Jahre nach Moskau gehen und bekomme laut Vertrag ein Taggeld. Wobei die höhe im Vertrag nicht festgelegt ist.



Genauer Wortlaut: Für die Dauer der Entsendung kann Taggeld entsprechend den KV- Bestimmungen bzw. gemäß RGV verrechnet werden.



Meine Fragen lautet daher:

1. Wie genau wird mein Gehalt, das ich jetzt noch in Österreich bekomme, in Moskau versteuert bzw. wird mir nur der Sozialversicherungsbeitrag abgezogen?

2. Was ist die/der/das RGV?

3. Und wird das Taggeld versteuert?



Ich freu mich über jeden Beitrag von euch!!!!



Mit freundlichen Grüßen



BERTI




Zauberlehrling2
Beiträge: 72
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Arbeitsvertrag

Beitrag von Zauberlehrling2 » 25.10.2006, 06:34

Hallo Berti!



So wie du es darstellst ist es eine entsendung.

D.h. Sozialversicherung in östereich, steuer im zielland.

Bei einer entsendung gibt es kein taggeld da der dienstort am zielort liegt.



sollte eine "dienstreise" konstruiert werden, gelten die steuerfreien taggelder laut reisegebührenvorschrift.

diese sind unter http://www.lohnsteuerverein.at/steuerin ... kosten.htm

ersichtlich.

Aber bei 2 Jahren Dauer, tippe ich auf die Entsendung.



Tipp für den Dienstgeber:

Eine zusätliche kranken, krankenrückholversicherung für dich abschließen, da sonst der dienstgeber für alle differenzkosten zwischen dem erstattungsbetrag der öster. Krankenversicherung und den tatsächlichen russischen kosten aufkommen muß! (-> fürsorgepflicht des dienstgebers)

Ein dienstnehmer eines klienten hatte einen verkehrsunfall in USA, das wurde teuer....





Der Zauberlehrling

_________________________________

Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Arbeitsvertrag

Beitrag von JUSLINE » 25.10.2006, 08:14

Verwirrung!



Mein Vertrag besteht aus zwei Teilen: 1. Der Arbeitsvertrag selbst und ein Aktenvermerk in Bezug auf Moskau.



Im Arbeitsvertrag stehen nur formale Dinge wie Beginn und Dauer, Verwendung, Gehalt in österreich,...

Unter Dienstort steht der österreichische Standort der Firma.



Im Aktenvermerk steht dann weiter, dass ich ein zweites Gehalt von einer zusätzlichen Firma in Moskau bekommen, die mit unserer Firma in Moskau zusammen arbeitet.



Genauer Wortlaut:



Weiterbeschäftigung bei xxx in Österreich:



Das Dienstverhältnis zur xxx nach den Bestimmungen des österreichischen Arbeitsrechts läuft weiter. Die Einstufung erfolgt weiterhin in Beschäftigungsgruppe D in der Grundstufe mit -----€ brutto pro Monat. Herr Berthold wird im Sinne von §3 Abs 1 Z 10 EStG entsandt, das bewirkt eine Steuerbefreiung dieser Einkünfte.

Für die Dauer der Entsendung kann Taggeld entsprechend den KV-Bestimmungen bzw. gemäß RGV verrechnet werden.

Bezüglich der österreichischen Sozialversicherung tritt keine Änderung auf.



Vertrag mit xxy in Rußland:



Für die Dauer seiner Auslandstätigkeit wird zusätzlich ein Vertragsverhältnis zwischen der xxy in Rußland und Herrn Berthold abgeschlossen. Das Gehalt dieser Anstellung wird mit -----€ brutto pro Monat festgelegt.



Dies sind die ersten zwei Punkte des Aktenvermerks.



Frage: Wie wird jetzt was besteuert?

Und bekomm ich jetzt das Taggeld oder nicht.



Denn es ist zwar eine Entsendung, vertraglich steht mir aber ein Taggeld zu.


Zauberlehrling2
Beiträge: 72
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Arbeitsvertrag

Beitrag von Zauberlehrling2 » 25.10.2006, 20:09







Entsendung ist o.k.

Taggeld nein, da dein neuer dienstort in russland ist.

sollte taggeld ausbezahlt werden, wird es sozialversicherung und steuerpflichtig

Nur bei Dienstreisen kann Taggeld bezahlt werden, bei wechsel des dienstort (entsendung) nicht.



der vertrag zur zweiten firma welche sich russland befindet, sollte die sozialversicherung und steuer in russland abgeführt werden. (Territorialprinzip)

Wahrscheinlich ist es aber "schwarz".

Was machst du auch mit russischen Sozialversicherungsbeiträgen? Gehst du in ein öffentliches russisches krankenhaus, oder was machst du mit zwei jahren pensionsbegründend in russland einbazahlt? NICHTS!



Bei der steuer müsste das gesamte einkommen in RU versteuert werden. wie das dortige steuerrecht fuktionier, weiß ich nicht.

Bei der Krankenkasse sollte eine weiterversicherung in österreich o.k. sein. Ruf bei der Wiener Gebietskrankenkasse an und hol dir eine anonyme Fachinformation (tel 601 22-0) ob die Entsendung mit dem Formular "E 101" funktioniert.

Hier eine Entsendungs Info der Krankenkasse:

http://www.wgkk.at/mediaDB/114843.PDF









Der Zauberlehrling

_________________________________

Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 29 Gäste