FRISTLOSE ENTLASSUNG > DRINGEND

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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FRISTLOSE ENTLASSUNG > DRINGEND

Beitrag von JUSLINE » 12.10.2006, 13:51

Kurz und bündig:



Ich bin Arbeitgeberin und habe nun folgendes Problem:



Einer meiner Arbeitnehmer, welcher innerhalb der letzten 3 Jahre sich schon einige Male (~ 10 x) verschlafen hat bzw. gleich gar nicht gekommen ist (Grund war jedes Mal der Alkoholkonsum vom Vortag) hat mir gleiches Szenario auch heute wieder geliefert.



Grund dafür, warum ich ihm immer wieder eine Chance gegeben habe, war, dass ich auf seine Arbeitsleistung als LKW-Lenker angewiesen war und eigentlich bin. Er ist an sich ein sehr guter Fahrer und es gibt ansonsonsten keinerlei Probleme, aber nun reicht es mir.



Er hat sich jedes mal entschuldigt und Besserung geschworen, aber dass wegen ihm der LKW stehen bleibt, die Firma für welche wir in Sub fahren auch nicht ihre Leistung erbringen kann, dass vergißt er immer wieder auf's Neue. Verwarnt wurde er von mir einige Male, wahrscheinlich war ich immer wieder zu gutmütig.



Bis jetzt (ca. 14. Uhr) habe ich ihn noch nicht erreicht, weder hat er sich gemeldet. Seine Mutter, welche nun die Firmen-Telefonnummer auch schon kennt, hebt mir auch nicht mehr ab.



Wie lange muss ich warten bis ich ihn fristlos entlassen kann bzw. alle Formalitäten erledigen darf?



Liebe Grüße








Zauberlehrling2
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RE: FRISTLOSE ENTLASSUNG > DRINGEND

Beitrag von Zauberlehrling2 » 14.10.2006, 10:40

Hallo!

Bei einer Entlassung darfst Du nicht zuwarten, sonst ist der Entlassungsgrund verwirkt und du hast stillschweigend der Verfehlung zugestimmt.

Wenn du die bisherigen verwarnungen auch schriftlich hast, sollte einer entlassung nach gewerbeordnung

§ 82 c - der trunksucht verfällt und wiederholt fruchtlos verwarnt wurde - ODER

§ 82 f - ..."beharrlich die Pflichten vernachlässigt..."



In der Entlassungserklärung würde ich keinen grund angeben, dies für den (eventuellen) streit beim Arbeitsgericht.

Bei einem notorischen Alkoholiker könnte der den Alkoholismus als Krankheit umdeuten, und du hast ihn wieder am hals.

Vorteile einer Entlassung für dich sind:

je nach kollektivvertrag

kein Weihnachtsgeld

keine Auszahlung der Urlaubstage für dieses arbeitsjahr

keine abfertigung

keine anfechtung wegen sozialwidrigkeit



wenn die entlassung nicht anerkannt wird könntest du mit folgenden unliebsamkeiten rechnen:

klage auf kündigungsentschädigung und auszahlung der obigen punkte.

klage auf wiedereinsetzung in den vorigen stand= arbeiter möchte weiter bei dir arbeiten.



am besten telefonierst du noch mit der arbeitsrechtabteilung bei der wirtschaftskammer damit diese dir auf die obigen punkte antworen gibt.

Montag könnte unter Umständen zu spät oder der letzte Tag für die Entlassung sein. Also beeil´ dich und frag ganz genau nach, sonst hast du bei ausspruch der entlassung obige probleme.

Sollte es zu spät für die entlassung sein, dann gib dem mitarbeiter eine schriftliche verwarnung mit der androhung der entlassung im wiederholungsfall und lass dir deine kopie von ihm als erhalten unterschreiben.



schreib bitte nächste woche wie es ausgegangen ist. ;)







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Zauberlehrling2
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RE: FRISTLOSE ENTLASSUNG > DRINGEND

Beitrag von Zauberlehrling2 » 14.10.2006, 20:19

Weiters:

Sollte der Arbeiter am Samstag oder Sonntag arbeiten, und du bist noch nicht sicher, ob du ihn entlassen wirst, darf er nicht arbeiten, da sonst die Entlassung nicht hält.

In diesem Fall, stelle ihn bis zu deiner Entscheidung dienstfrei.



Solltest du nöch öfters streit mit deinen dienstnehmern haben, kann ich dir das buch "Arbeitsrecht für Arbeitgeber" von RAUCH vom Linde Verlag empfehlen.

Da findest du antworten auf fast jedes Problem mit Dienstnehmern.



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