Aufbrauchen des Urlaubes nach Kündigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Aufbrauchen des Urlaubes nach Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 19.09.2006, 12:47

Ich habe am 18.08 gekündigt - mein Dienstverhältnis endet daher am 30. September 2006. Da mir für August und September noch gesamt 4 Urlaubstage zustehen und ich außerdem 1 Urlaubstag zusätzlich bekomme (Überstunden Ausgleich) - gehe ich also am 22. September das letzte Mal arbeiten (Das Dienstverhältnis läuft aber bis 29. September). Ich habe nun eine neue Stelle gefunden! Mein neuer Chef hätte gerne, dass ich so schnell wie möglich beginne. Wäre es zulässig bereits am 25. September (also während meines Urlaubes) im neuen Unternehmen arbeiten zu gehen, ich befinde mich ja noch im anderen Dienstverhältnis. Ich würde aber gerne den Urlaub in Anspruch nehmen, kann dies der neue Arbeitgeber irdendwie herausfinden ob ich Urlaub von 25.09-29.09 hatte oder nicht? Ich habe nämlich gesagt, dass ich erst im Oktober(2.10) beginnen kann und keinen Urlaub mehr übrig habe.

Bitte um Antwort!



Zauberlehrling2
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RE: Aufbrauchen des Urlaubes nach Kündigung

Beitrag von Zauberlehrling2 » 19.09.2006, 21:52

Theoretisch kann der neue Dienstgeber es nicht erfahren. Aber: er könnte in der Probezeit Dein Dienstzeugnis vom alten Arbeitgeber sehen wollen, oder einen Versicherungszeitenauszug.

Dann hast Du ein Problem.

Weiters könnte es (wenn Nebenbeschäftigung nicht erlaub lt. Dienstvertrag) ein Entlassungsgrund bei beiden Dienstgebern sein.

Lösung: Das Dienstverhältnis sofort beenden und den Urlaub auszahlen lassen. So wäre rechtlich alles O.K.



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JUSLINE
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RE: Aufbrauchen des Urlaubes nach Kündigung

Beitrag von JUSLINE » 20.09.2006, 08:24

Danke für die rasche Antwort - aber das Dienstverhältnis endet ja erst am 30.September 2006. Selbst wenn der neue Arbeitgeber einen Versicherungszeitenauszug verlangt, bin ich ja bis 30.September 2006 noch versichert. Ist das Aufbrauchen des Urlaubes nicht nur unternehmensintern sichtbar?? Und am 2. Oktober beginne ich ja schon beim neuen Arbeitgeber und bin gleich wieder versichert.



Die freien Tage hätte ich von 25.09-29.09 - das heißt noch während dem Dienstverhältnis mit dem alten Arbeitgeber, oder?

Zauberlehrling2
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RE: Aufbrauchen des Urlaubes nach Kündigung

Beitrag von Zauberlehrling2 » 20.09.2006, 21:23

Verstehe ich jetzt nicht ganz.

Bis zum Ende des alten Dienstverhältnis bist du, je nach dienstvertrag an den alten dienstgeber gebunden.

Nebenerwerbsklausel...



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