Gleichbehandlungsgesetz
Verfasst: 21.07.2006, 22:56
Zunächst mal herzliche Grüße aus Deutschland.
Da ihr Österreicher ja schon im Juli 2004 mit dem Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt habt, bitte ich um Eure Erfahrungen dazu. Bei uns in Deutschland wird das entsprechende Gesetz erst in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Es geht mir um die Altersdiskriminierung. Im österr. Gleichbehandlungsgesetz steht dazu in § 17:
"Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters
oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar
oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
1. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
2. bei der Festsetzung des Entgelts,
3. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, (...)"
Wie sieht das eigentlich mit der Diskriminierung aufgrund eines jüngeren Alters aus? In Deutschland gibt es Tarifverträge, in denen das Gehalt vom Lebensalter abhängt (nicht etwa nur von den Berufsjahren oder der Betriebszugehörigkeit), und auch der Urlaubsanspruch ist für Ältere oft höher als für Jüngere. Ich kenne nun die Kollektivverträge in Österreich nicht, gibt es da ebenfalls solche Differenzierungen?
Falls ja: ist es in der arbeitsrechtlichen Diskussion ein Thema, ob Jüngere dagegen vorgehen können? Gibt es vielleicht sogar schon Rechtsprechung zur "Jugenddiskriminierung"? Oder wurden die Tarifbedingungen nach der Gesetzesänderung von 2004 angepasst?
Vielen Dank,
Erwin Denzler
(www.400-euro.de)
Da ihr Österreicher ja schon im Juli 2004 mit dem Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umgesetzt habt, bitte ich um Eure Erfahrungen dazu. Bei uns in Deutschland wird das entsprechende Gesetz erst in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Es geht mir um die Altersdiskriminierung. Im österr. Gleichbehandlungsgesetz steht dazu in § 17:
"Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters
oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar
oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
1. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
2. bei der Festsetzung des Entgelts,
3. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, (...)"
Wie sieht das eigentlich mit der Diskriminierung aufgrund eines jüngeren Alters aus? In Deutschland gibt es Tarifverträge, in denen das Gehalt vom Lebensalter abhängt (nicht etwa nur von den Berufsjahren oder der Betriebszugehörigkeit), und auch der Urlaubsanspruch ist für Ältere oft höher als für Jüngere. Ich kenne nun die Kollektivverträge in Österreich nicht, gibt es da ebenfalls solche Differenzierungen?
Falls ja: ist es in der arbeitsrechtlichen Diskussion ein Thema, ob Jüngere dagegen vorgehen können? Gibt es vielleicht sogar schon Rechtsprechung zur "Jugenddiskriminierung"? Oder wurden die Tarifbedingungen nach der Gesetzesänderung von 2004 angepasst?
Vielen Dank,
Erwin Denzler
(www.400-euro.de)