1) Darf ein Arbeitgeber an seinen Angestellten osystematische Alkoholkontrollen vornehmen´?
2) Darf eine Verweigerung eines Alkoholtests seitens des Arbeitgebers als Schuldeingeständins bewertet werden?
Alkoholkontrollen seitens des Arbeitgebers
RE: Alkoholkontrollen seitens des Arbeitgebers
Nein und Nein! Eine kontrolle ist nur bei Verdacht möglich und auch das nur begründbar, wenn die Leistung des Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt wird. Eine Verweigerung der Kontrolle wird nur im Straßenverkekrsrecht als Geständnis bewertert, weil das Gesetz hier so bestimmt. Und auch da ist kein Geständnis zu lesen, sondern nur eine gesetzliche Fiktion, die erlaubt den Behörden die Person so zu bestrafen als ob sie besoffen wäre, sonst nicht. Im Strafregister wird nicht eingetragen, dass sie betrunken war, sondern nur dass sie bestrafen wurde, weil sie sich verweigert hat, kontrolliert zu werden.
MFG,
MEMIL
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RE: Alkoholkontrollen seitens des Arbeitgebers
bei alkoholisierung ist u.U. eine Entlassung möglich.
bei arbeitern laut gewerbeordnung
bei angestellten: beharrliche pflichtverletzung wenn dienstliche 0.0%. angeordnet sind.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
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