Abrechnung Teilzeitbeschäftige

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JUSLINE
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Abrechnung Teilzeitbeschäftige

Beitrag von JUSLINE » 03.05.2006, 00:56

Hallo,

nochmal ich, bitte auch hier um Auskunft!

Ich bin mit 16 Wochenstunden angestellt, arbeite im Normalfall aber 30 - 40 Stunden pro Woche!

Da ich verwundert war, warum meine Mehrstunden immer eine Differenz zum Gehaltszettel ergeben, sah ich im Arbeitsrecht nach und fand, dass der Grundlohn von Teilzeitbeschäftigten mit

Wochenstunden x 4,33

abzurechnen sind, der Rest wären bis 40 Wochenstunden Mehrstunden - mit 173 Monatsstunden x 40% kam ich auf dasselbe Ergebnis.

Unsere Lohnverrechnung beharrt aber darauf, dass tatsächliche Werktage pro Monat x Tagesstunden verrechnet werden, was natürlich monatlich unterschiedliche Stundenzahlen für das Grundgehalt ergibt, was sich natürlich auf die Mehrstunden pro Monat auswirkt.



Ist die Abrechnungsform rechtens? Auch Vollzeitkräfte werden nach Werktagen pro Monat und nicht generell 173 Monatsstunden verrechnet!

In meinem Dienstvertrag sind die 173 Stunden für Vollzeitkräfte angeführt und dass eine Beschäftigungsgarantie für 16 Stunden gegeben sei!



Ich bin der Ansicht, dass ich im Dienstvertrag nicht Tagesstunden verankert, sondern eben Wochenstunden - und man daher 4,33 Wochen und nicht bspw. 21 Werktage abzurechnen hat!



Ausfall:

Ich war in dieser Firma erst freiberufliche Mitarbeiterin, seit 3.Oktober bin ich eben mit 16 Wochenstunden angestellt, bis Dezember arbeitete ich unterschiedlich viele Stunden pro Woche.



Da ich im Dezember eine Schulung für Inbound besuchte, gibt es seit Jänner fixe Dienstpläne - natürlich mit Mehrstunden.

Im Jänner war ich 13 Werktage krank, im März eine Woche im Pflegeurlaub.

Die Lohnverrechnerin ist felsenfest davon überzeugt, dass für die Berechnung der Ausfälle ein Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen zu nehmen sei, und da ich im Oktober/November ebenfalls 4 Wochen krank war, hab ich bis dato keine Ahnung, welche 13 Wochen herangezogen wurden, denn bis Anfang Jänner arbeitete ich definitv nur 9 Wochen, dazu kamen 2 Urlaubstage, Feiertage - also eigentlich arbeitete ich nur 8 Wochen - lt. dem was aber beim Gehalt rauskam, wurden die Krankenstandswochen mitberechnet, was einen enorm geringeren Tagesstundendurchschnitt ergibt.



Ich bin aber lt. Arbeitsrecht der Ansicht, dass die 13 Wochen Durchrechnungszeitraum nur dann zu nehmen sind, wenn nicht feststellbar ist, wieviele Stunden ich gearbeitet hätte, wäre ich oder mein Sohn nicht krank geworden, ansonsten eben, das was ich gearbeitet hätte.



Da es, wie gesagt, konkrete Dienstpläne gab, bin ich der Ansicht, dass sehr wohl feststellbar war, wieviel ich gearbeitet hätte, wäre ich nicht ausgefallen und danach auch die Ausfallstage berechnet werden müßten.



Wer hat nun recht? Die Lohnverrechnerin mit ihren 13 Wochen, woher immer sie diese nimmt, oder ich mit den geplanten Arbeitszeiten lt. Dienstplan?



Bitte ebenfalls um Expertenauskunft!

MfG

jaan




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