Würde mich über sachkundige Kommentare freuen zu folgendem Sachverhalt (bin an keinem Rechtsstreit interessiert, aber würde die Sachlage gerne geklärt wissen):
Es besteht ein auf vier Jahre befristeter Vertrag.
Dieser Vertrag wird um zwei Jahre "verlängert".
(Die Art der Tätigkeit ändert sich nicht.)
Ist das bereits "kettenvertragsverdächtig"? Ist eine Verlängerung um 2 Jahre genauso zu beurteilen wie ein Vertrag der von Anfang an auf 6 Jahre geschlossen worden wäre?
Sind 6 Jahre eine relevante Zeitspanne in diesem Zusammenhang (bilde mir ein einmal davon gelesen zu haben)?
Vielen Dank für alles
Kettenvertrag
RE: Kettenvertrag
Ja, das würde mich aus aktuellem Anlass auch interessieren. Mein Arbeitgeber will offenbar nach Ablauf meines auf 2 Jahre befristeten Dienstvertrages eine weitere Befristung aussprechen, ohne dass sich von der Art der Tätigkeit etwas ändert.
Interessieren würde mich auch Gesetzesstellen und vor allem Paragrafen, damit ich gegebenenfalls gegenüber meinen Arbeitgeber argumentieren kann.
Danke dafür!
Herby
Interessieren würde mich auch Gesetzesstellen und vor allem Paragrafen, damit ich gegebenenfalls gegenüber meinen Arbeitgeber argumentieren kann.
Danke dafür!
Herby
RE: Kettenvertrag
eigentlich ist es so dass ein Kettendienstvertrag gegeben ist sobald mehrere befristete Arbeitsverträge aneinander gereiht werden.
Also würde es sich in eurem Fall um einen Kettendienstvertrag handeln, da euer Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung endet und damit eine neue Befristung ausgemacht wird.
Der OGH hält jedoch Kettendienstverträge für unzulässig, sofern sie keine sachliche Begründung haben wie z.B. Saisonarbeit. Grund dafür ist, dass bei Befristeten Arbeitsverträgen bestimmte Ansprüche nicht gegeben sind.
Für den Fall das ein Kettendienstvertrag ohne sachliche Rechtfertigung vorliegt ist das Verhältnis in ein unbefristetes umzudeuten.
http://www.wkw.at/docextern/recht/arbei ... dungen.htm
unter K findet man § sowie Kurzentscheidungen zu Kettendienstverträgen
LG
Also würde es sich in eurem Fall um einen Kettendienstvertrag handeln, da euer Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung endet und damit eine neue Befristung ausgemacht wird.
Der OGH hält jedoch Kettendienstverträge für unzulässig, sofern sie keine sachliche Begründung haben wie z.B. Saisonarbeit. Grund dafür ist, dass bei Befristeten Arbeitsverträgen bestimmte Ansprüche nicht gegeben sind.
Für den Fall das ein Kettendienstvertrag ohne sachliche Rechtfertigung vorliegt ist das Verhältnis in ein unbefristetes umzudeuten.
http://www.wkw.at/docextern/recht/arbei ... dungen.htm
unter K findet man § sowie Kurzentscheidungen zu Kettendienstverträgen
LG
RE: Kettenvertrag
Hallo,
Ich finde nicht, dass ein Kettenvertrag gegeben ist...
Es wird ja kein zweiter unbefristeter Vertrag vereinbart, sondern der Erste 'einvernehmlich' verlängert. Damit existiert ja weiterhin insgesamt nur ein befristeter DV und die Kettenvertragsregel wird damit geschickt umgangen.
Kann man sich dagegen wehren oder liegt mit einer Verlängerung des ersten (und damit einzigen) DV doch schon ein Kettenvertrag vor?
Danke und lG
BURN
Ich finde nicht, dass ein Kettenvertrag gegeben ist...
Es wird ja kein zweiter unbefristeter Vertrag vereinbart, sondern der Erste 'einvernehmlich' verlängert. Damit existiert ja weiterhin insgesamt nur ein befristeter DV und die Kettenvertragsregel wird damit geschickt umgangen.
Kann man sich dagegen wehren oder liegt mit einer Verlängerung des ersten (und damit einzigen) DV doch schon ein Kettenvertrag vor?
Danke und lG
BURN
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