Hallo,
Habe eine kleine Frage und denke, dass man sie hier recht leicht beantworten kann.
Angenommen ich möchte für ein Unternehmen eine Homepage oder ein kleines EDV Programm erstellen, wie ist die korrekte rechtliche Vorgehensweise. Was ich bis jetzt erfahren habe gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Ein Werksvertrag. Ich erbringe die vereinbarten Leistungen und werde dafür mit einem Fixbetrag oder nach Arbeitsstunden bezahlt.
2) Ich eröffne dazu ein Einzelunternehmen (was ich natürlich nicht möchte, wenn es nicht sein muss).
Meine Frage ist nun eigentlich, wann ich wirklich ein Unternehmen eröffnen muss und ein Werkvertrag nichtmehr zulässig ist? (Ich denke, dass es um das Wort "regelmäßig" geht)
Was wenn ich das "später" etwas ähnliches für ein anderes Unternehmen machen möchte?
Kann man auch eine Gewinnbeteiligung an dem Produkt als Bezahlung vereinbaren, wenn es sich um zB ein Onlineportal geht?
Danke im voraus für die Antworten.
Werkvertrag / Gewerbeschein
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