Der kranke Arbeitnehmer
Verfasst: 01.02.2006, 11:03
Der Angestellte A ist seit dem 1.1.1996 in der Maschinenfabrik des U (1500 Arbeitnehmer) beschäftigt. A ist häufig krank. Er hat im Jahr 1999 an 34 Tagen, 1998 an 46 Tagen, 2000 an 66 Tagen und 2001 an 69 Tagen krankheitshalber gefehlt. Insgesamt hat es sich dabei um 14 Krankheitsfälle gehandelt. Als er sich eines Tages im Mai 2002 nach gerade überstandener erneuter Krankheit wieder zur Arbeit einfindet, bittet ihn der U zu sich und fragt, ob er wieder völlig hergestellt sei. A erwidert wahrheitsgemäß, sein Arzt habe ihm geraten, in nächster Zeit eine Genesungskur zu beantragen. Daraufhin teilt U dem Betriebsrat mit, dass er beabsichtige, dem A wegen häufiger Krankheit ordentlich zu kündigen.
Der Betriebsrat, mit dem A schon immer auf gutem Fuß stand, erklärt dem U schon am nächsten Tag schriftlich, er erhebe gegen die beabsichtigte Kündigung Widerspruch. Als Begründung wird lapidar angegeben, es sei unsozial einem Arbeitnehmer wegen Krankheit zu kündigen; schließlich könne der A nichts dafür. U spricht gleichwohl fristgerecht die Kündigung aus. A erhebt zwei Wochen später Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Ist die Kündigung des U berechtigt ?
Der Betriebsrat, mit dem A schon immer auf gutem Fuß stand, erklärt dem U schon am nächsten Tag schriftlich, er erhebe gegen die beabsichtigte Kündigung Widerspruch. Als Begründung wird lapidar angegeben, es sei unsozial einem Arbeitnehmer wegen Krankheit zu kündigen; schließlich könne der A nichts dafür. U spricht gleichwohl fristgerecht die Kündigung aus. A erhebt zwei Wochen später Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Ist die Kündigung des U berechtigt ?