Seite 1 von 1

Fall - Kündigung

Verfasst: 30.01.2006, 00:31
von JUSLINE
Hallo,



ich brauche Hilfe wegen eines Mini-Falles.

Ich bin BWL-Student an einer Fachhochschule und schreibe am Dienstag Arbeitsrecht-Klausur. Unser Professor hat uns heut per E-Mail einige eindeutige Hinweise auf einen Fall gegeben, der als Hauptteil abgefragt wird. (so, dass wir diesen vorbereiten können). Jedoch kommen wir gerade nicht weiter. Kann uns bitte jemand helfen?

Der Fall ist evtl bekannt: Es handelt sich um den realen Fall mit dem Schild eines Azubis "Arbeit macht frei - Türkei schönes Land": (BAG-Urteil vom 1.7.1999 - 2 AZR 676/98)



Ein Auszubildender zum Industriemechaniker stanzte während der Arbeitszeit ein Blechschild mit der Inschrift "Arbeit macht frei - Türkei schönes Land". Das Schild befestigte er an der Werkbank eines türkischen Auszubildenden.

Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Auszubildenden. Derartige Äusserungen sind nicht mehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäusserung gedeckt. Vielmehr rechtfertigen solche ausländerfeindliche und rassistische Verhaltensweisen eines Auszubildenden im Hinblick auf die Wahrung des Betriebsfriedens die ausserordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung.



Nun meine kurzen Fragen:

1. Welche Punkte lassen sich bei der Verhältnismäßigkeit anbringen?

--> Jugendscherz? Wohl kaum, weil dieser reif genug sein sollte...

--> Abmahnung (laut BAG): zu mild

--> ???

--> ???



2. Ist neben der Prüfung der außerordentlich Kündigung nach wichtigem Grund (§626 BGB) auch eine Prüfung einer Anspruchsgrundlage möglich? (§123 BGB: arglistige Täuschung oder §119 BGB: Fehlen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft) In der Vorlesung haben wir dies immer geprüft, allerdings gelingt es uns in diesem Fall nicht, dies anzubringen.



Vielen Dank im Voraus!



Gruß

Andreas


RE: Fall - Kündigung

Verfasst: 01.02.2006, 21:10
von DorisMihokovic
Aus Ihrer Anfrage glaube ich entnehmen zu koennen, dass Ihr Fall in Deutschland spielt. Dies hier ist jedoch ein oesterreichisches Rechtsforum. Da sich das oesterreichische vom deutschen Recht haeufig wesentlich voneinander unterscheidet, sollten Sie Ihre Frage besser im deutschen Jusline-Forum unter www.jusline.de stellen.