Dienstvorgesetztenstatus in Vereinen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Dienstvorgesetztenstatus in Vereinen

Beitrag von JUSLINE » 26.01.2006, 11:46

Hallo !



Ich wäre sehr dankbar für Hinweise aller Art - auch zu Teilaspekten des folgendenen Problems:



Wir sind ein gemeinnütziger Verein, bei dem Entscheidungen zumeinst gemeinsam im Vorstandsgremium getroffen werden und nur wenige Entscheidungsbefugnisse an einzelne Personen des Vorstands delegiert wurden. Wir müssen, da wir auch Angestellte haben, die Frage des Dienstvorgesetzten formal korrekt klären:



Meine Frage wäre nun: kann eine oder mehrere Personen diesen Status innehaben, muss es zumindest eine Person geben oder kann auch ein Gremium als solches, z.B. der Vorstand, diesen Status innehaben? Könnte ev. sowohl eine Person, als auch ein Gremium (Vorstand) diesen Status innehaben?

Eine spezielle Frage wäre auch, ob der Vorstand, diesen Status an ordentliche Mitglieder delegieren kann.



Eine Frage im Zusammenhang wäre ob man zusätzlich Fachvorgesetzte explizit bennennen muss und wie die Trennung der Zuständigkeiten zwischen Fach- und Dienstvorgesetzten verläuft.






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