Hallo,
schoen, dass es so ein Forum gibt. Ich werde ohne Umschweife zum Thema kommen.
Seit 1.September arbeite ich als Sekretaerin fuer 30 Stunden/Woche, allerdings mit einem freien Dienstvertrag. Man versprach mir bei der Einstellung eine "baldige" Anstellung, aus Kostengruenden kann man mich aber nicht gleich anstellen. Da ich die Anstellung mehr als dringend brauche, ging ich darauf ein. Ich habe geregelte Arbeitszeiten (bei Unpuenktlichkeit gibt es Tadel), ich bin weisungsgebunden, meine Arbeit wird von der Chefin ueberprueft und ich bin komplett in die Unternehmensstruktur eingebunden (die meisten Kollegen wissen gar nicht, dass ich nicht "fix" angestellt bin). Ich kann mich nicht vertreten lassen und auch meine Zeit nicht frei einteilen. Ich habe Anwesenheitspflicht im Buero und kann (obwohl administrativ moeglich) nicht von zuhause aus arbeiten. Krankenstaende und freie Tage (manchmal Fenstertage) werden als Minusstunden gewertet. Meine direkte Vorgesetzte und mein Chef streben eine laengerfristige Beschaeftigung von mir an. Mein freier Dienstvertrag wurde zuerst bis Ende des Jahres befristet, die aktuelle Verlaengerung gilt bis Dezember 2006.
Die Arbeiterkammer wuergt mich bei der Bitte um einen Termin in der Abteilung Arbeitsrecht sofort ab, dass sie dafuer nicht zustaendig sind, die GPA kann mir keinen Rechtsschutz bieten, da ich nicht 6 Monate lang Mitglied bin. Ich frage im Buero sehr oft nach einer Anstellung, diese wird mir aber verwehrt. Da die Situation aufgrund der Abhaengigkeit im Buero fast unertraeglich wird, weil ich auf eine Anstellung poche und man mir gedroht hat, den Vertrag zu kuendigen, moechte ich gerne beim Arbeitsgericht das verdeckte Dienstverhaeltnis einklagen. Es ist mir bewusst, dass ich meinen Job damit endgueltig verlieren kann.
Womit muss ich rechnen? Habe ich eine Chance? Soll ich meinen Chefs sagen, dass ich das DV beim Arbeitsgericht einklagen, wenn sie mich nicht anstellen? Soll ich mich auch gleichzeitig an die Krankenkasse wenden? Was muss ich noch beachten?
Vielen Dank!
verdecktes Dienstverhaeltnis
RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Meinst Du mit "freier Dienstvertrag" einen Werkvertrag ?
Wenn ja, wirst Du mit einer Klage auf einen Angestelltenvertrag gegen die Firma keine Chance haben. Und wenn Du eine Chance hättest, wie lange, glaubst Du, wirst Du in der Firma sein dürfen ? max. bis zum Ende der Probezeit und das Dienstverhältnis wird mehr als angespannt sein.
Wenn ja, wirst Du mit einer Klage auf einen Angestelltenvertrag gegen die Firma keine Chance haben. Und wenn Du eine Chance hättest, wie lange, glaubst Du, wirst Du in der Firma sein dürfen ? max. bis zum Ende der Probezeit und das Dienstverhältnis wird mehr als angespannt sein.
RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Nein, es ist ein "freier Dienstvertrag". Und: warum werde ich damit keine Chance haben; sprechen nicht alle Indizien fuer eine Anstellung? Aktiv bin ich erst geworden, nachdem ich gesehen habe, dass die Arbeitssituation immer unertraeglicher geworden ist. Mir ist klar, dass ich meinen Job verlieren kann, allerdings kann ich jetzt schon keines meiner Rechte ausnutzen, da man mir mangelndes Engagement vorwirft. Ich kann also weder die Rechte meines freien Dienstvertrages nutzen, noch die Rechte eines Angestellten; habe aber alle Verpflichtungen eines Angestellten. Ich rechne aber auch stark damit, dass man mich mit Ende des Monats kuendigen wird und dann habe ich der Firma viel Geld geschenkt...
RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Freier Dienstvertrag: Du stellst monatlich eine Rechnung an die Firma ?
Glaubst Du das es mit einem Angestelltenvertrag erträglicher sein wird ?
Glaubst Du das es mit einem Angestelltenvertrag erträglicher sein wird ?
RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Ich stelle keine Honorarnoten. Das Geld kommt automatisch am Letzten aufs Konto. Ich erwarte mir keine Besserung, ich reche damit, dass ich gekuendigt werde und will meine Ansprueche durchsetzen.
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- Beiträge: 72
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RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Liebe Pusteblume!
Die Zuordnung eines Dienstverhältnis in "normal" oder "frei" bwz. Werkvertrag wird nicht durch den Dienstvertrag, sondern durch den tatsächlichen Inhalt bestimmt.
D.h. Am Dienstvertrag kann irgendwas stehen, es kommt nur darauf an welche Kriterien Dein Dienstverhältnis erfüllt.
Es stimmt, daß die Arbeiterkammer nicht für "Freie" zuständig ist, in Kulanzfällen tun sie es doch.
Denn wird später ein normales DV festgestellt, kriegt die AK ja auch die 0,5 % Arbeiterkammerumlage rückwirkend.
In Deinem Fall würde ich mich an die zuständige (Wiener?) Gebietskrankenkasse wenden. Tel. 601 22-0
Bei der GKK kann man nachprüfen lassen, ob das Dienstverhältnis ein "normales D1" oder ein "freier Angestellter M2r" ist.
Die GKK schickt einen Prüfer oder einen Fragebogen an das Unternehmen.
Bist Du nun derart eingebunden, und darfst Dich nicht von anderen Personen vertreten lassen, sehe ich ein "normalen" Angestelltendienstverhältnis gegeben.
Konsequenzen:
Es fällt mehr Sozialversicherung Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil an.
Der Abzug Sozialversicherung darf höchstens ein MOnat zurück vom Dienstnehmer nachgefordert werden. Die anderen Monate muß der Dienstgeber bezahlen.
Du bist für diese Arbeitsmonate dann auch Arbeitslos versichert und MV-pflichtig. (=Abfertigung neu)
Weiters hast Du Anspruch auf Fortzahlung des Entgelt im Krankenstand, Feiertag, Urlaub, sowie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Und Dein Dienstverhältnis unterliegt dem jeweiligen Kollektivvertrag der Firma.
Der Dienstgeber wird einwenden, daß die jetzige Vereinbarung alle Kosten beinhaltet und versuchen Dir diese abzuziehen.Dies ist aber nur beschränkt möglich.(SV nur 1 mONAT rückwirkend)
Da gibt es noch ein OGH Urteil, welches ich aber nicht auswendig weis.
Die Lohnsteuer wird Dir dann auch abgezogen. Rückwirkend ohne Verfallsfristen. - Diese kannst Du aber beim Jahresausgleich wieder aufs Jahr verteilen und bei nicht ganzjährigen Dienstverhältnis eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten.
Grüsse
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Die Zuordnung eines Dienstverhältnis in "normal" oder "frei" bwz. Werkvertrag wird nicht durch den Dienstvertrag, sondern durch den tatsächlichen Inhalt bestimmt.
D.h. Am Dienstvertrag kann irgendwas stehen, es kommt nur darauf an welche Kriterien Dein Dienstverhältnis erfüllt.
Es stimmt, daß die Arbeiterkammer nicht für "Freie" zuständig ist, in Kulanzfällen tun sie es doch.
Denn wird später ein normales DV festgestellt, kriegt die AK ja auch die 0,5 % Arbeiterkammerumlage rückwirkend.
In Deinem Fall würde ich mich an die zuständige (Wiener?) Gebietskrankenkasse wenden. Tel. 601 22-0
Bei der GKK kann man nachprüfen lassen, ob das Dienstverhältnis ein "normales D1" oder ein "freier Angestellter M2r" ist.
Die GKK schickt einen Prüfer oder einen Fragebogen an das Unternehmen.
Bist Du nun derart eingebunden, und darfst Dich nicht von anderen Personen vertreten lassen, sehe ich ein "normalen" Angestelltendienstverhältnis gegeben.
Konsequenzen:
Es fällt mehr Sozialversicherung Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil an.
Der Abzug Sozialversicherung darf höchstens ein MOnat zurück vom Dienstnehmer nachgefordert werden. Die anderen Monate muß der Dienstgeber bezahlen.
Du bist für diese Arbeitsmonate dann auch Arbeitslos versichert und MV-pflichtig. (=Abfertigung neu)
Weiters hast Du Anspruch auf Fortzahlung des Entgelt im Krankenstand, Feiertag, Urlaub, sowie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Und Dein Dienstverhältnis unterliegt dem jeweiligen Kollektivvertrag der Firma.
Der Dienstgeber wird einwenden, daß die jetzige Vereinbarung alle Kosten beinhaltet und versuchen Dir diese abzuziehen.Dies ist aber nur beschränkt möglich.(SV nur 1 mONAT rückwirkend)
Da gibt es noch ein OGH Urteil, welches ich aber nicht auswendig weis.
Die Lohnsteuer wird Dir dann auch abgezogen. Rückwirkend ohne Verfallsfristen. - Diese kannst Du aber beim Jahresausgleich wieder aufs Jahr verteilen und bei nicht ganzjährigen Dienstverhältnis eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten.
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Der Zauberlehrling
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RE: verdecktes Dienstverhaeltnis
Liebe Pusteblume!
Die Zuordnung eines Dienstverhältnis in "normal" oder "frei" bwz. Werkvertrag wird nicht durch den Dienstvertrag, sondern durch den tatsächlichen Inhalt bestimmt.
D.h. Am Dienstvertrag kann irgendwas stehen, es kommt nur darauf an welche Kriterien Dein Dienstverhältnis erfüllt.
Es stimmt, daß die Arbeiterkammer nicht für "Freie" zuständig ist, in Kulanzfällen tun sie es doch.
Denn wird später ein normales DV festgestellt, kriegt die AK ja auch die 0,5 % Arbeiterkammerumlage rückwirkend.
In Deinem Fall würde ich mich an die zuständige (Wiener?) Gebietskrankenkasse wenden. Tel. 601 22-0
Bei der GKK kann man nachprüfen lassen, ob das Dienstverhältnis ein "normales D1" oder ein "freier Angestellter M2r" ist.
Die GKK schickt einen Prüfer oder einen Fragebogen an das Unternehmen.
Bist Du nun derart eingebunden, und darfst Dich nicht von anderen Personen vertreten lassen, sehe ich ein "normalen" Angestelltendienstverhältnis gegeben.
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Es fällt mehr Sozialversicherung Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil an.
Der Abzug Sozialversicherung darf höchstens ein MOnat zurück vom Dienstnehmer nachgefordert werden. Die anderen Monate muß der Dienstgeber bezahlen.
Du bist für diese Arbeitsmonate dann auch Arbeitslos versichert und MV-pflichtig. (=Abfertigung neu)
Weiters hast Du Anspruch auf Fortzahlung des Entgelt im Krankenstand, Feiertag, Urlaub, sowie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Und Dein Dienstverhältnis unterliegt dem jeweiligen Kollektivvertrag der Firma.
Der Dienstgeber wird einwenden, daß die jetzige Vereinbarung alle Kosten beinhaltet und versuchen Dir diese abzuziehen.Dies ist aber nur beschränkt möglich.(SV nur 1 mONAT rückwirkend)
Da gibt es noch ein OGH Urteil, welches ich aber nicht auswendig weis.
Die Lohnsteuer wird Dir dann auch abgezogen. Rückwirkend ohne Verfallsfristen. - Diese kannst Du aber beim Jahresausgleich wieder aufs Jahr verteilen und bei nicht ganzjährigen Dienstverhältnis eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten.
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Der Zauberlehrling
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Die Zuordnung eines Dienstverhältnis in "normal" oder "frei" bwz. Werkvertrag wird nicht durch den Dienstvertrag, sondern durch den tatsächlichen Inhalt bestimmt.
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Es stimmt, daß die Arbeiterkammer nicht für "Freie" zuständig ist, in Kulanzfällen tun sie es doch.
Denn wird später ein normales DV festgestellt, kriegt die AK ja auch die 0,5 % Arbeiterkammerumlage rückwirkend.
In Deinem Fall würde ich mich an die zuständige (Wiener?) Gebietskrankenkasse wenden. Tel. 601 22-0
Bei der GKK kann man nachprüfen lassen, ob das Dienstverhältnis ein "normales D1" oder ein "freier Angestellter M2r" ist.
Die GKK schickt einen Prüfer oder einen Fragebogen an das Unternehmen.
Bist Du nun derart eingebunden, und darfst Dich nicht von anderen Personen vertreten lassen, sehe ich ein "normalen" Angestelltendienstverhältnis gegeben.
Konsequenzen:
Es fällt mehr Sozialversicherung Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil an.
Der Abzug Sozialversicherung darf höchstens ein MOnat zurück vom Dienstnehmer nachgefordert werden. Die anderen Monate muß der Dienstgeber bezahlen.
Du bist für diese Arbeitsmonate dann auch Arbeitslos versichert und MV-pflichtig. (=Abfertigung neu)
Weiters hast Du Anspruch auf Fortzahlung des Entgelt im Krankenstand, Feiertag, Urlaub, sowie Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Und Dein Dienstverhältnis unterliegt dem jeweiligen Kollektivvertrag der Firma.
Der Dienstgeber wird einwenden, daß die jetzige Vereinbarung alle Kosten beinhaltet und versuchen Dir diese abzuziehen.Dies ist aber nur beschränkt möglich.(SV nur 1 mONAT rückwirkend)
Da gibt es noch ein OGH Urteil, welches ich aber nicht auswendig weis.
Die Lohnsteuer wird Dir dann auch abgezogen. Rückwirkend ohne Verfallsfristen. - Diese kannst Du aber beim Jahresausgleich wieder aufs Jahr verteilen und bei nicht ganzjährigen Dienstverhältnis eine Gutschrift vom Finanzamt erhalten.
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