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befreiung von den Gerichtskosten

Verfasst: 03.01.2006, 18:01
von JUSLINE
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.Ich habe ein ungültige Kündigung bekommen .Deswegen bin ich zum Anwalt gegangen, weil ich meinen Arbeitgeber nicht mehr vertraute. Da er mich um

1 1/2 Monatgehalt betrogen wollte.

Da es nun vors Gericht geht, habe ich befreiung von den Gerichtskosten beantragt. Nun zu meiner Frage-

wie und wann bekomme ich bescheid, ob ich die befreiung

bekomme ?

Wo kann ich mich darüber informieren, ob ich sie bekomme?




RE: befreiung von den Gerichtskosten

Verfasst: 03.01.2006, 18:10
von Gene
Die Befreiung (Verfahrenshilfe) bekommst Du nur wenn Dein Einkommen unter ca. 730.- Euro ist und Du kein Vermögen (Sparbücher etc.) hast.


RE: befreiung von den Gerichtskosten

Verfasst: 04.01.2006, 17:28
von DorisMihokovic
Sie sollten sich ehestens an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer wenden. Ueblicherweise uebernimmt die AK in solchen Faellen den Rechtsschutz (ausser, wenn aussichtslos). Waeren Sie SOFORT zur AK gegangen, haetten Sie sich jedenfalls die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten erspart.