befreiung von den Gerichtskosten

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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befreiung von den Gerichtskosten

Beitrag von JUSLINE » 03.01.2006, 18:01

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.Ich habe ein ungültige Kündigung bekommen .Deswegen bin ich zum Anwalt gegangen, weil ich meinen Arbeitgeber nicht mehr vertraute. Da er mich um

1 1/2 Monatgehalt betrogen wollte.

Da es nun vors Gericht geht, habe ich befreiung von den Gerichtskosten beantragt. Nun zu meiner Frage-

wie und wann bekomme ich bescheid, ob ich die befreiung

bekomme ?

Wo kann ich mich darüber informieren, ob ich sie bekomme?






Gene
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: befreiung von den Gerichtskosten

Beitrag von Gene » 03.01.2006, 18:10

Die Befreiung (Verfahrenshilfe) bekommst Du nur wenn Dein Einkommen unter ca. 730.- Euro ist und Du kein Vermögen (Sparbücher etc.) hast.


DorisMihokovic
Beiträge: 717
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: befreiung von den Gerichtskosten

Beitrag von DorisMihokovic » 04.01.2006, 17:28

Sie sollten sich ehestens an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer wenden. Ueblicherweise uebernimmt die AK in solchen Faellen den Rechtsschutz (ausser, wenn aussichtslos). Waeren Sie SOFORT zur AK gegangen, haetten Sie sich jedenfalls die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten erspart.

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