Geringfügig- Arbeitsgeber hat mich 2 Monate von der Krankenk
Verfasst: 28.11.2005, 21:13
Hallo!
Zunächst möchte ich die Vorgeschichte und dann schildere ich was mir jetzt passiert ist.
Ich bin eine nicht-EU Studentin und damit ich im Österreich als Studentin arbeiten darf (nur geringfügig erlaubt), benötige ich eine Beschäftigungsbewilligung.
Ich habe eine solche Beschäftigungsbewilligung für den Zeitraum von 27.05.2003 bis 26.05.2004 gehabt und wurde in einem Hotel als Frühstücksbuffet-Serviererin beschäftigt. Ich habe meine Beschäftigungsbewilligung nicht verlängert, da ich ein Praktikum machen wollte. Meine Scheffin wusste es, dass ich ab 1.6.05 nich mehr im Hotel arbeite.
Ab 1.06.2004 habe ich ein Praktikum im Zusammenhang mit meiner Studium angefangen und wurde für den Zeitraum von 1.06.2004 bis 28.02.2005 Vollzeit beschäftigt. Also ab 26.5.2004 habe ich nicht mehr im Hotel gearbeitet und dachte, dass der Arbeitgeber mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Geprüft habe ich aber nicht.
Heute ist ein Brief von der Krankenkasse gekommen, wo steht, dass ich im Kalenderjahr 2004 :
von 1.1.2004 bis 24.7.2004 !!!! geringfügig im Hotel gemeldet war und
von 1.6.2004 bis 31.12.1004 Vollzeit bei den anderen Atbeitgeber.
Die Krankenkassa verlangt von mir für den Zeitraum von 1.6.2004 bis 31.7.2004 eine Beitragsvorschreibung von EUR 95,92, da ich die Geringfügigleitsgrenze überschritten habe.
Meine Frage ist was soll ich in diesem Fall tun? Ich habe keine Lohnzettel vom Hotel, wo steht wieviel ich tatsächlich verdient habe und welche Monaten ich beschäftigt war. Der Arbeitsgeber hat mich ohne beschäftigungsbewilligung für diese Periode(und ohne meines Wissens) zwei Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als "beschäftigt" bei ihm gemeldet.
Zunächst möchte ich die Vorgeschichte und dann schildere ich was mir jetzt passiert ist.
Ich bin eine nicht-EU Studentin und damit ich im Österreich als Studentin arbeiten darf (nur geringfügig erlaubt), benötige ich eine Beschäftigungsbewilligung.
Ich habe eine solche Beschäftigungsbewilligung für den Zeitraum von 27.05.2003 bis 26.05.2004 gehabt und wurde in einem Hotel als Frühstücksbuffet-Serviererin beschäftigt. Ich habe meine Beschäftigungsbewilligung nicht verlängert, da ich ein Praktikum machen wollte. Meine Scheffin wusste es, dass ich ab 1.6.05 nich mehr im Hotel arbeite.
Ab 1.06.2004 habe ich ein Praktikum im Zusammenhang mit meiner Studium angefangen und wurde für den Zeitraum von 1.06.2004 bis 28.02.2005 Vollzeit beschäftigt. Also ab 26.5.2004 habe ich nicht mehr im Hotel gearbeitet und dachte, dass der Arbeitgeber mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Geprüft habe ich aber nicht.
Heute ist ein Brief von der Krankenkasse gekommen, wo steht, dass ich im Kalenderjahr 2004 :
von 1.1.2004 bis 24.7.2004 !!!! geringfügig im Hotel gemeldet war und
von 1.6.2004 bis 31.12.1004 Vollzeit bei den anderen Atbeitgeber.
Die Krankenkassa verlangt von mir für den Zeitraum von 1.6.2004 bis 31.7.2004 eine Beitragsvorschreibung von EUR 95,92, da ich die Geringfügigleitsgrenze überschritten habe.
Meine Frage ist was soll ich in diesem Fall tun? Ich habe keine Lohnzettel vom Hotel, wo steht wieviel ich tatsächlich verdient habe und welche Monaten ich beschäftigt war. Der Arbeitsgeber hat mich ohne beschäftigungsbewilligung für diese Periode(und ohne meines Wissens) zwei Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als "beschäftigt" bei ihm gemeldet.