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Geringfügig- Arbeitsgeber hat mich 2 Monate von der Krankenk

Verfasst: 28.11.2005, 21:13
von JUSLINE
Hallo!



Zunächst möchte ich die Vorgeschichte und dann schildere ich was mir jetzt passiert ist.

Ich bin eine nicht-EU Studentin und damit ich im Österreich als Studentin arbeiten darf (nur geringfügig erlaubt), benötige ich eine Beschäftigungsbewilligung.



Ich habe eine solche Beschäftigungsbewilligung für den Zeitraum von 27.05.2003 bis 26.05.2004 gehabt und wurde in einem Hotel als Frühstücksbuffet-Serviererin beschäftigt. Ich habe meine Beschäftigungsbewilligung nicht verlängert, da ich ein Praktikum machen wollte. Meine Scheffin wusste es, dass ich ab 1.6.05 nich mehr im Hotel arbeite.

Ab 1.06.2004 habe ich ein Praktikum im Zusammenhang mit meiner Studium angefangen und wurde für den Zeitraum von 1.06.2004 bis 28.02.2005 Vollzeit beschäftigt. Also ab 26.5.2004 habe ich nicht mehr im Hotel gearbeitet und dachte, dass der Arbeitgeber mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Geprüft habe ich aber nicht.



Heute ist ein Brief von der Krankenkasse gekommen, wo steht, dass ich im Kalenderjahr 2004 :

von 1.1.2004 bis 24.7.2004 !!!! geringfügig im Hotel gemeldet war und

von 1.6.2004 bis 31.12.1004 Vollzeit bei den anderen Atbeitgeber.

Die Krankenkassa verlangt von mir für den Zeitraum von 1.6.2004 bis 31.7.2004 eine Beitragsvorschreibung von EUR 95,92, da ich die Geringfügigleitsgrenze überschritten habe.



Meine Frage ist was soll ich in diesem Fall tun? Ich habe keine Lohnzettel vom Hotel, wo steht wieviel ich tatsächlich verdient habe und welche Monaten ich beschäftigt war. Der Arbeitsgeber hat mich ohne beschäftigungsbewilligung für diese Periode(und ohne meines Wissens) zwei Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als "beschäftigt" bei ihm gemeldet.




RE: Geringfügig- Arbeitsgeber hat mich 2 Monate von der Kran

Verfasst: 01.12.2005, 07:23
von MEMIL
Brief an die GKK und Sachverhalt darstellen. Wenn der Arbeitgeber dich beschäftigt hat, muss er dich Lohn bezahlt haben, und muss er eine Bestätigung dafür besitzen, dass du diese Lohn erhalten hast. Ist das nicht der Fall, dann kann die GKK von dir nichts verlangen. Du brauchst nur eine Berufung gegen diesen Bescheid (wenn einer ist) oder Stellungnehmen und dich verweigern was zu bezahlen.

MFG,

memil@gmx.net


RE: Geringfügig- Arbeitsgeber hat mich 2 Monate von der Kran

Verfasst: 07.01.2006, 11:53
von Zauberlehrling2
Weiters verlang von dem Dienstgeber ein DIENSTZEUGNIS.

Das muß er Dir ausstellen. Ein Recht auf Ausstellung verjährt erst nach 30 Jahren. Da muß sich der Dienstgeber auf die Zeiten festlegen die Du gearbeitet hast.

Weiters verlange ein L 16, einen Jahreslohnzettel. Da steht drauf wieviel du verdient hast, und noch eine Kopie der An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse.







Der Zauberlehrling

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Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.