Arbeitszeitveränderung
Verfasst: 31.10.2005, 11:41
Ich habe folgende Frage:
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einer Anordnung Folge zu leisten, die eine Verschiebung der täglichen Arbeitszeit von 9 bis 18 Uhr (eine Stunde Mittagspause) auf 10 bis 20 Uhr (eine Stunde Mittagspause) vorsieht?
Bitte um dringende Antwort!
Danke
lg klaus
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einer Anordnung Folge zu leisten, die eine Verschiebung der täglichen Arbeitszeit von 9 bis 18 Uhr (eine Stunde Mittagspause) auf 10 bis 20 Uhr (eine Stunde Mittagspause) vorsieht?
Bitte um dringende Antwort!
Danke
lg klaus