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Arbeitszeitveränderung

Verfasst: 31.10.2005, 11:41
von JUSLINE
Ich habe folgende Frage:



Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einer Anordnung Folge zu leisten, die eine Verschiebung der täglichen Arbeitszeit von 9 bis 18 Uhr (eine Stunde Mittagspause) auf 10 bis 20 Uhr (eine Stunde Mittagspause) vorsieht?



Bitte um dringende Antwort!



Danke



lg klaus


RE: Arbeitszeitveränderung

Verfasst: 31.10.2005, 19:11
von DorisMihokovic
Am besten wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. Es geht aber offensichtlich nicht nur um eine Verschiebung der Arbeitszeiten, sondern auch um eine Verlaengerung um taeglich 1 Stunde. Zu Ueberstundenleistung koennen Sie jedenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen werden.


RE: Arbeitszeitveränderung

Verfasst: 07.01.2006, 11:57
von Zauberlehrling2
Wenn im Dienstvertrag drinnen steht, dass die Arbeitszeit vom Dienstgeber neu festgelegt werden kann.

Eine Änderung der Arbeitszeit muß mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden.

Siehe auch § 19 d oder e Arbeitszeitgesetz.





Der Zauberlehrling

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Ich weiß dass ich nichts weiß,

und viele wissen nicht einmal das.