Ich habe folgende Frage:
Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einer Anordnung Folge zu leisten, die eine Verschiebung der täglichen Arbeitszeit von 9 bis 18 Uhr (eine Stunde Mittagspause) auf 10 bis 20 Uhr (eine Stunde Mittagspause) vorsieht?
Bitte um dringende Antwort!
Danke
lg klaus
Arbeitszeitveränderung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Arbeitszeitveränderung
Am besten wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. Es geht aber offensichtlich nicht nur um eine Verschiebung der Arbeitszeiten, sondern auch um eine Verlaengerung um taeglich 1 Stunde. Zu Ueberstundenleistung koennen Sie jedenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen gezwungen werden.
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Arbeitszeitveränderung
Wenn im Dienstvertrag drinnen steht, dass die Arbeitszeit vom Dienstgeber neu festgelegt werden kann.
Eine Änderung der Arbeitszeit muß mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden.
Siehe auch § 19 d oder e Arbeitszeitgesetz.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Eine Änderung der Arbeitszeit muß mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden.
Siehe auch § 19 d oder e Arbeitszeitgesetz.
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