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geringfügige beschäftigung zusätzlich?

Verfasst: 12.09.2005, 11:45
von JUSLINE
hi ihr,

wie ist es, wenn ich einen teilzeitjob habe und nebenbei geringfügig arbeiten will, muss ich das der teilzeit-firma melden?



lg!


RE: geringfügige beschäftigung zusätzlich?

Verfasst: 20.11.2005, 08:40
von MEMIL
Nicht unbedingt. In erster Linie ist es notwendig, dass deine Nebenbeschäftigung keine Konkurrenz zu deiner Hauptbeschäftigung darstellt und du auch alle deine Pflichte gegenüber dem Hauptarbeitgeber erfüllst. Darüber hinaus aber, gibt es manche Arbeitsverträge, die eine Klausel vorsehen, wonach du jede andere Beschäftigung bekanntgeben musst. Auch gibt es Arbeitsverträge die dich verbieten andere Beschäftigungen (es sei auch nur geringfügig) nachzugehen. Diese Klausel sind grundsätzlich zulässig, deswegen solltest du dein Arbeitsvertrag von der Arbeiterkammer überprüfen lassen.

MFG,

memil@gmx.net