Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und Niederlassungsleiter? Welche Rechte haben sie?
Kann ein Niederlassungsleiter Kündigungen aussprechen?
Danke im Voraus für die Antworten
Geschäftsführer/Niederlassungsleiter
RE: Geschäftsführer/Niederlassungsleiter
Rein rechtlich gibt es kaum einen Unterschied. Die Bezeichnung ist irrelevant. Alles hängt von der Verantwortung ab. Wird jemand für Personal, Einkäufe, Finanz usw. verantworlich, und Unterzeichnet er für de Firma in einer bestimmten Filialle, ist er ein Geschäftsführer als wenn auf seinen Dienstvertrag "Putzfrau" steht. Deswegen, empfehle ich dir deine Dienstvertrag (alles was du bei dem Eintritt in der Firma unterzeichnet hast) von der Arbeiterkammer überprüfen lassen. Sie sind Experte in dieser Materie und haben bei der Hand vielen gerichtlichen Entscheidungen über dieses Problem.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
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