Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Sg Damen und Herren!
Ganz am Anfang möchte ich mal ein großes Lob an die Forenbetreiber richten - toll, dass es sowas überhaupt gibt
Nun zu meinem Problem: Ich beginne ab Anfang September ein neues Dienstverhältnis. Habe vorab einen Dienstvertrag geschickt bekommen. Einige Fragen werfen sich doch auf.
1.) Bin ich tatsächlich als Angestellter bei dieser Firma beschäftigt, wenn der Wortlaut des Vertrages auf Anstellungsvertrag lautet (sprich ist dies ev. vom Wortlaut des Vertrages abhängig oder genügt es wenn im Vertragstext steht, dass ich als kaufm. Angestellter beschäftigt werde.
2.) Was hat es zu bedeuten, wenn unter Arbeitszeit steht " Wochenarbeitszeit verteilt sich auf 5 Wochentage von Mo - Fr" (wie ist die Definition von WOCHENtag [im Gegensatz zu Kalender,- bzw Werktag]) würde es zB bedeuten, dass ich auch an Feiertagen gezwungen werden kann zu arbeiten (in dieser Firma 100%ig üblich!!!!!!) *1
2.1) Wieso steht eigentlich in einem Vertrag Mo-Fr wenn es üblich ist auch am Sa & So zu arbeiten? Hat das für den Dienstgeber irgendeinen Vorteil? *1
3.) Ist es gesetzl erlaubt,dass div. Fortbildungsveranstaltung als Freizeit sprich als "Nicht-Arbeitszeit" gelten?
4.) Wie sieht es aus wenn im Vertrag kein Kollektivvertrag genannt wird (ich nehme an diese Firma / Branche unterliegt keinem Kollektivvertrag) kann dann der Arbeitgeber tun und lassen was er will (bezüglich Bezahlung oder Gehaltsvorrückungen usw?)
5.) Muss in einem Vertrag zumindest stehen, dass das Angestelltengesetz gilt? (auch dieser Passus fehlt)
*1 = zur Erklärung wenn sich einige wundern, in welcher Firma an Wochenende bzw an Feiertagen gearbeitet wird. Natürlich nenne ich jetzt diese Firma nicht, könnte ja sein, dass jemand von dieser Firma bei diesem Forum zufällig mitliest. Aber würde ich zB bei einem Netzbetreiber (Mobilfunk) arbeiten (zB Serviceteam) hätte ich so ziemlich dieselben Arbeitszeiten (sprich auch Wochenende & Feiertage)
Ich hoffe ich erschlage jetzt niemandem mit meinen vielen Fragen
Ich bedanke mich schon mal im Voraus
vandehölln
Ganz am Anfang möchte ich mal ein großes Lob an die Forenbetreiber richten - toll, dass es sowas überhaupt gibt
Nun zu meinem Problem: Ich beginne ab Anfang September ein neues Dienstverhältnis. Habe vorab einen Dienstvertrag geschickt bekommen. Einige Fragen werfen sich doch auf.
1.) Bin ich tatsächlich als Angestellter bei dieser Firma beschäftigt, wenn der Wortlaut des Vertrages auf Anstellungsvertrag lautet (sprich ist dies ev. vom Wortlaut des Vertrages abhängig oder genügt es wenn im Vertragstext steht, dass ich als kaufm. Angestellter beschäftigt werde.
2.) Was hat es zu bedeuten, wenn unter Arbeitszeit steht " Wochenarbeitszeit verteilt sich auf 5 Wochentage von Mo - Fr" (wie ist die Definition von WOCHENtag [im Gegensatz zu Kalender,- bzw Werktag]) würde es zB bedeuten, dass ich auch an Feiertagen gezwungen werden kann zu arbeiten (in dieser Firma 100%ig üblich!!!!!!) *1
2.1) Wieso steht eigentlich in einem Vertrag Mo-Fr wenn es üblich ist auch am Sa & So zu arbeiten? Hat das für den Dienstgeber irgendeinen Vorteil? *1
3.) Ist es gesetzl erlaubt,dass div. Fortbildungsveranstaltung als Freizeit sprich als "Nicht-Arbeitszeit" gelten?
4.) Wie sieht es aus wenn im Vertrag kein Kollektivvertrag genannt wird (ich nehme an diese Firma / Branche unterliegt keinem Kollektivvertrag) kann dann der Arbeitgeber tun und lassen was er will (bezüglich Bezahlung oder Gehaltsvorrückungen usw?)
5.) Muss in einem Vertrag zumindest stehen, dass das Angestelltengesetz gilt? (auch dieser Passus fehlt)
*1 = zur Erklärung wenn sich einige wundern, in welcher Firma an Wochenende bzw an Feiertagen gearbeitet wird. Natürlich nenne ich jetzt diese Firma nicht, könnte ja sein, dass jemand von dieser Firma bei diesem Forum zufällig mitliest. Aber würde ich zB bei einem Netzbetreiber (Mobilfunk) arbeiten (zB Serviceteam) hätte ich so ziemlich dieselben Arbeitszeiten (sprich auch Wochenende & Feiertage)
Ich hoffe ich erschlage jetzt niemandem mit meinen vielen Fragen
Ich bedanke mich schon mal im Voraus
vandehölln
RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Ach ja zu Punkt 2:
2.2) Folgender Passus befindet sich noch in meinem Vertrag " tägliche Normalarbeitszeit von 7 - 16 Uhr. Der Angestellte ist bereit eine einseitige Änderung seitens des Arbeitgebers zu akzeptieren. Wieso schreibt man nicht gleich die Normalarbeitszeit beläuft sich auf 9 Stunden (inkl. Pause) in der Zeit von 7 - 24 Uhr?´(da wiegesagt an einigen Tagen bis 24 Uhr gearbeitet werden muss)
2.2) Folgender Passus befindet sich noch in meinem Vertrag " tägliche Normalarbeitszeit von 7 - 16 Uhr. Der Angestellte ist bereit eine einseitige Änderung seitens des Arbeitgebers zu akzeptieren. Wieso schreibt man nicht gleich die Normalarbeitszeit beläuft sich auf 9 Stunden (inkl. Pause) in der Zeit von 7 - 24 Uhr?´(da wiegesagt an einigen Tagen bis 24 Uhr gearbeitet werden muss)
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Die Arbeiszteit kann mindestens 14 Tage im vorhinein geändert werden.
Schau mal in Deinen Dienstvertrag, ob Du dort einen Hinweis auf den Kollektvivertrag erhältst. Weiters kannst du unter www.wko.at recherchieren ob dein Dienstgeber eine Kollektivvertragszugehörigkeit hat. (echt fies)
Ein extra hinweis auf das angestelltengesetz ist nicht notwendig.
schreib ob du auch noch den rest wissen willst
gute nacht
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Schau mal in Deinen Dienstvertrag, ob Du dort einen Hinweis auf den Kollektvivertrag erhältst. Weiters kannst du unter www.wko.at recherchieren ob dein Dienstgeber eine Kollektivvertragszugehörigkeit hat. (echt fies)
Ein extra hinweis auf das angestelltengesetz ist nicht notwendig.
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Die Arbeiszteit kann mindestens 14 Tage im vorhinein geändert werden.
Schau mal in Deinen Dienstvertrag, ob Du dort einen Hinweis auf den Kollektvivertrag erhältst. Weiters kannst du unter www.wko.at recherchieren ob dein Dienstgeber eine Kollektivvertragszugehörigkeit hat. (echt fies)
Ein extra hinweis auf das angestelltengesetz ist nicht notwendig.
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Ein extra hinweis auf das angestelltengesetz ist nicht notwendig.
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Der Zauberlehrling
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Natürlich, ich will alles wissen
PS: Die Firma unterliegt keinem Kollektivvertrag
PS: Die Firma unterliegt keinem Kollektivvertrag
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Das ist für die Verwaltung der Nichtleistungszeiten.
Z.B. Du bist an einem Tag ab 12 Uhr Mittag krank.
Dann hast Du "4 Krankstunden"
Eine Normalarbeitszeit von 7-16 UHR sind 9 Stunden.
Mindestens eine halbe Stunde Pause (ab 6 Stunden vorgeschrieben)muß inkludiert sein. Eher eine Stunde,
weil 8 x 5 ist 40 Stunden pro Woche.
Aber wahrscheinlich hast Du eh Gleitzeit.
Der Zauberlehrling
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Eine Normalarbeitszeit von 7-16 UHR sind 9 Stunden.
Mindestens eine halbe Stunde Pause (ab 6 Stunden vorgeschrieben)muß inkludiert sein. Eher eine Stunde,
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Das ist für die Verwaltung der Nichtleistungszeiten.
Z.B. Du bist an einem Tag ab 12 Uhr Mittag krank.
Dann hast Du "4 Krankstunden"
Eine Normalarbeitszeit von 7-16 UHR sind 9 Stunden.
Mindestens eine halbe Stunde Pause (ab 6 Stunden vorgeschrieben)muß inkludiert sein. Eher eine Stunde,
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Dann hast Du "4 Krankstunden"
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Mindestens eine halbe Stunde Pause (ab 6 Stunden vorgeschrieben)muß inkludiert sein. Eher eine Stunde,
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Servus vandehölln
zu Punkt 2.
Das ist die Normalarbeitszeit, in welcher Arbeits- und Anwesenheitspflicht herrscht. (von Gleitzeitausnahmen abgesehen) Ist auch für Nichtleistungszeiten (Krank, Urlaub, Gleitzeit) von Bedeutung.
An Feiertagen herrscht in den REgel keine Arbeitspflicht.
Ausnahmen: Schichtdienst, Gastgewerbe, Krankenhauspersonal... und spezielle Vereinbarungen.
Diese Feiertagszeit muß auch mit den Soll-Stunden laut Normalarbeitszeit bezahlt werden.
Musst Du an Feiertagen arbeiten kommt neben dem Feiertagsentgelt, das Feiertagsarbeitsentgelt und vielleicht noch Überstundenzuschläge zur Auszahlung.
Ich glaube § 68 EStG regelt die steuerfreien Zuschläge.
(In meinem BSE-Hirn bleibt nicht alles hängen...)
zu Punkt 3.
Fortbildungsveranstaltungen können sehr wohl in der Freizeit, sprich unbezahlter Zeit sein. Eine Anwesenheitspflicht darf dann aber nicht sein.
Gleiches gilt auch für die Bezahlung von Reisekosten zu den Fortbildungsveranstaltungen. Die nicht bezahlten Reisekosten können aber auch bei der Dienstnehmerveranlagung (Jahresausgleich) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hierbei müssen entprechende Entfernungen, Zeiten... eingehalten werden.
Schau bei www.bmf.gv.at - steuern - lohnsteuerrichtlinien für weitere infos.
zu Punkt 4.
Wenn die Firma keinm Kollektivvertrag unterliegt, muß das Entgelt nur den ortsüblichen Sätzen gerecht werden.
Dies ist schwierig zu bestimmen. Am Besten nimmst Du einen ähnlichen Kollektivvertrag, schaust in welche Beschäftigungsgruppe + Jahre Du fällst, dann hast du Dein kollektivvertragliche Mindestentgelt.
Da solltest Du niicht drunter sein.
zu Punkt 5.
ein extra Verweis auf das AngG muß nicht im Dienstvertrag enthalten sein. Sehr wohl aber Deine Berufsbezeichnung, Einstufung, Kollektivvertrag (wenn es einen gibt)
Insgesamt sollten 13 Punkte laut AVRAG im Dienstvertrag mindestens enthalten sein. Check it out...
Also wenn Du in einem Telekomunternehmen arbeitest, dann sollte der KV für Telekomunternehmen für Deine Firma gelten.
http://www.wko.at/bsv/Extranet/KV-Telek ... n-2002.pdf
Alles (un)klar
Der Zauberlehrling
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RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Hallo!
Wie sieht es denn aber aus wenn es heisst die WOCHENarbeitszeit verteilt sich auf 5 Wochentage von Montag bis Freitag.
Die tägliche NORMALarbeitszeit beginnt um 8.00 und endet um 17.00. Der Arbeitnehmer akzeptiert gegebenenfalls eine einseitige Änderung der Normalarbeitszeit seitens des Arbeitgebers.
Nun dass jetzt der Arbeitgeber sagen kann, an diesem und jenem Tag arbeitest du nicht von 8 - 17 Uhr sondern von 10 -19 Uhr ist mir klar.(tägliche Normalarbeitszeit)
Aber wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber nun will, dass ich auch an Samstagen und Sonntagen arbeite? Von der Änderung der WOCHENarbeitszeit steht nämlich im Vertrag nichts. (oder muss dies nicht extra erwähnt werden, da die einseitige Änderung der Normalarbeitszeit angeführt ist)
Lg
Wie sieht es denn aber aus wenn es heisst die WOCHENarbeitszeit verteilt sich auf 5 Wochentage von Montag bis Freitag.
Die tägliche NORMALarbeitszeit beginnt um 8.00 und endet um 17.00. Der Arbeitnehmer akzeptiert gegebenenfalls eine einseitige Änderung der Normalarbeitszeit seitens des Arbeitgebers.
Nun dass jetzt der Arbeitgeber sagen kann, an diesem und jenem Tag arbeitest du nicht von 8 - 17 Uhr sondern von 10 -19 Uhr ist mir klar.(tägliche Normalarbeitszeit)
Aber wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber nun will, dass ich auch an Samstagen und Sonntagen arbeite? Von der Änderung der WOCHENarbeitszeit steht nämlich im Vertrag nichts. (oder muss dies nicht extra erwähnt werden, da die einseitige Änderung der Normalarbeitszeit angeführt ist)
Lg
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Einige Fragen zu einem Dienstvertrag
Hallo!
Du mußt unterscheiden zwischen der
Normalarbeitszeit - 40 Stunden
Verteilung der NAZ - Mo-Fr., Di-Sa, etc.
Anordung von Mehr oder Überstunden.
Im § 19 Arbeitszeitgesetz sind ne Menge Sachen geregelt.
1. Eine allfällige Änderung muß im Dienstvertrag enthalten sein. Widrigenfalls könnte der Dienstnehmer eine Änderung der AZ verweigern.
2. Gleiches für Überstunden. ...Der DN erklärt sich zur Leistung von Überstunden auf Anordnung des DG bereit...
3. Die Normalsarbeitszteid kann auf Anordnung des DG geändert werde. (mind. 14 tage vorher)wenn wie unter 1. vereinbart.
Grüsse
Der Zauberlehrling
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Du mußt unterscheiden zwischen der
Normalarbeitszeit - 40 Stunden
Verteilung der NAZ - Mo-Fr., Di-Sa, etc.
Anordung von Mehr oder Überstunden.
Im § 19 Arbeitszeitgesetz sind ne Menge Sachen geregelt.
1. Eine allfällige Änderung muß im Dienstvertrag enthalten sein. Widrigenfalls könnte der Dienstnehmer eine Änderung der AZ verweigern.
2. Gleiches für Überstunden. ...Der DN erklärt sich zur Leistung von Überstunden auf Anordnung des DG bereit...
3. Die Normalsarbeitszteid kann auf Anordnung des DG geändert werde. (mind. 14 tage vorher)wenn wie unter 1. vereinbart.
Grüsse
Der Zauberlehrling
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