Anspruchsgrundlagen nach fristloser Kündigung?
Verfasst: 17.07.2005, 12:41
Folgender Fall:
A fängt eine Ausbildung bei Firma B-GmbH unter alleiniger Gesellschafterin und Geschäftsführerin C an. A kündigt aus wichtigem Grund nach 6 Monaten fristlos. (Probezeit seit 3 Monaten abgelaufen).
A begründet mit Firma D ein neues Ausbildungsverhältnis, nachdem die Handelskammer seine Kündigungsgründe akzeptiert, das alte Ausbildungsverhältnis gelöscht und das neue eingetragen hat.
C sieht es nach eigener Aussage aus gerechtfertigt und "kleine Schikane" an, alle Arbeitsunterlagen sowie das letzte Gehalt einzubehalten und A zudem mit Foto, Namen und Ex-Aufgabenbereich auf der Firmenhomepage zu belassen. Weitere Aussage von C unter Zeugen: A solle sich seine Ansprüche doch "vor Gericht einklagen". Zudem hat A administrativen Zugriff zu besagter Website. A nahm in den 6 Monaten keinen Tag Urlaub und hätte noch Anspruch auf 24 Tage gehabt. Zudem leistete A vor seinem Ausscheiden 60 Überstunden, welche weder ausgeglichen noch abgegolten wurden. A bekam weiterhin nie Gehaltsabrechnungen oder Sozialversichungsnachweise.
Fragen:
1. Was hat A von B für Ansprüche und woraus? Bitte Gesetz(e) nennen.
2. Welche Unterlagen stehen A genau zu? Lohnsteuerkarte, (qualifizierendes) Arbeitszeugnis, Abrechnungen (welche?), Arbeitsbescheinigung?
3. Hat A Anspruch auf Vergütung von Resturlaub und Überstunden? Woraus?
4. Kann C A strafrechtlich belangen, falls A seine Daten eigenmächtig von der Website der B-GmbH löscht?
5. Wie kann A seine Ansprüche und Forderungen ohne Rechtsschutz und Anwalt durchsetzen?
6. Was für Kosten kommen auf A (!) durch Selbstvertretung zu?
Vielen Dank für guten Rat
A fängt eine Ausbildung bei Firma B-GmbH unter alleiniger Gesellschafterin und Geschäftsführerin C an. A kündigt aus wichtigem Grund nach 6 Monaten fristlos. (Probezeit seit 3 Monaten abgelaufen).
A begründet mit Firma D ein neues Ausbildungsverhältnis, nachdem die Handelskammer seine Kündigungsgründe akzeptiert, das alte Ausbildungsverhältnis gelöscht und das neue eingetragen hat.
C sieht es nach eigener Aussage aus gerechtfertigt und "kleine Schikane" an, alle Arbeitsunterlagen sowie das letzte Gehalt einzubehalten und A zudem mit Foto, Namen und Ex-Aufgabenbereich auf der Firmenhomepage zu belassen. Weitere Aussage von C unter Zeugen: A solle sich seine Ansprüche doch "vor Gericht einklagen". Zudem hat A administrativen Zugriff zu besagter Website. A nahm in den 6 Monaten keinen Tag Urlaub und hätte noch Anspruch auf 24 Tage gehabt. Zudem leistete A vor seinem Ausscheiden 60 Überstunden, welche weder ausgeglichen noch abgegolten wurden. A bekam weiterhin nie Gehaltsabrechnungen oder Sozialversichungsnachweise.
Fragen:
1. Was hat A von B für Ansprüche und woraus? Bitte Gesetz(e) nennen.
2. Welche Unterlagen stehen A genau zu? Lohnsteuerkarte, (qualifizierendes) Arbeitszeugnis, Abrechnungen (welche?), Arbeitsbescheinigung?
3. Hat A Anspruch auf Vergütung von Resturlaub und Überstunden? Woraus?
4. Kann C A strafrechtlich belangen, falls A seine Daten eigenmächtig von der Website der B-GmbH löscht?
5. Wie kann A seine Ansprüche und Forderungen ohne Rechtsschutz und Anwalt durchsetzen?
6. Was für Kosten kommen auf A (!) durch Selbstvertretung zu?
Vielen Dank für guten Rat