Verjährung und Wiederaufleben einer Forderung an Dienstgeber

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Verjährung und Wiederaufleben einer Forderung an Dienstgeber

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2005, 13:44

Servus miteinanda,



ich habe mit einem ehemaligen Dienstgeber und der WGKK vier Jahre lang um die Bezahlung eines Krankengeldes gekämpft und letztendlich rechtbekommen (letzte Instanz Amt der Wiener Landesregierung)



Zwischenzeitlich ist die Forderung an den Dienstgeber verjährt (>3 Jahre), was dieser aber offensichtlich nicht geschnallt hat und mir trotzdem etwas bezahlt hat. Natürlich viel zu wenig, ohne ordentliche Abrechnung, etc.



Dazu 2 Fragen:



1. könnte ich jetzt wieder auf Abrechnung, Zahlung des Restes, Verzugszinsen etc. klagen? D.h. war die 3-jährige Verjährungsfrist auf den ursprünglichen Vorfall bezogen und fängt jetzt wieder zu laufen an?



2. In welcher Höhe kann man in so einem Fall realistischerweise Verzugszinsen verlangen?



Danke & Servus



Oida Habara




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RE: Verjährung und Wiederaufleben einer Forderung an Dienstg

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2005, 11:29

Meines Wissen verjährt eine gerichtlich geltend gemachte Forderung nicht nach 3 Jahren sondern nach 30 Jahren. Nur zur gerichtlichlichen Geltendmachung hat man 3 Jahre Zeit.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

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RE: Verjährung und Wiederaufleben einer Forderung an Dienstg

Beitrag von JUSLINE » 04.07.2005, 15:41

Ich habe keinen Rechtstitel vom Arbeitsgericht!



Ich habe einen rechtsgültigen Beschluß der Landesregierung, der klarstellt, daß der Arbeitgeber zahlen muß!



Nachdem aber der Anspruch (Verzögerung verschuldet durch Arbeitgeber und WGKK) verjährt war, hätte ich meinen Anspruch nicht einklagen können.



Nachdem der Dienstgeber jetzt zuwenig, aber doch etwas bezahlt hat, ist meine Frage, ob ich jetzt die richtige Abrechnung und Bezahlung wieder einklagen kann.



Un wieviel an Verzugszinsen ich verlangen könnte.


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